Wien – Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will in einer nächsten Legislaturperiode die Vorgangsweise bei Stellenbesetzungen durch die Regierung ändern. "Ich finde es absurd, dass es einerseits die Vorschrift für die Wertung durch eine Kommission gibt und dann auf der anderen Seite diese Reihung wieder in die Regierung hineinspielt und mit Einstimmigkeitsprinzip wieder darüber gerichtet werden muss", sagte er in der "Tiroler Tageszeitung" (Sonntag).

Derzeit liegen in der Koalition mangels Einigung diverse Postenbesetzungen auf Eis - unter anderem am Bundesverwaltungsgericht und in der Bundeswettbewerbsbehörde. Für beide Stellen gibt es Besetzungsvorschläge durch eine Kommission, wobei die Grünen bei der Bundeswettbewerbsbehörde die Qualifikation des erstgereihten Kandidaten anzweifeln. Umgekehrt blockiert die ÖVP die Bestellung beim Bundesverwaltungsgericht.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP)
Laut Nehammer kann man die Regelung für die derzeit ausstehenden Bestellungen am Bundesverwaltungsgericht und in der Bundeswettbewerbsbehörde nicht mehr ändern.
APA/EVA MANHART

Nehammer: künftig klare Trennung

Für beide Stellen - wie auch für andere Postenbesetzungen - ist zunächst die Einsetzung einer Kommission vorgesehen, die der Regierung einen Besetzungsvorschlag beziehungsweise Bewertungen vorlegen muss. Entscheiden muss aber der Ministerrat - und dort gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

"Das ist aus meiner Sicht keine saubere Lösung", so Nehammer. Für die derzeit vorzunehmenden Bestellungen könne er das nicht mehr ändern. "Für die Zukunft muss man da eine klare Trennung machen."

Auch der Vorsitzende der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, plädiert für eine Änderung – und zwar hin zu einer Konstruktion ohne politischen Einfluss. "Mir wäre es ein Anliegen, dass so wichtige Personalentscheidungen durch unabhängige richterliche Kollegialorgane erfolgen und dann idealerweise auch bindend sind", erneuerte Kanduth in der "Presse" (Montag-Ausgabe) eine langjährige Forderung der Vereinigung. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit müsse etwa die Justizministerin schon jetzt begründen, wenn sie keinem Besetzungsvorschlag der richterlichen Personalsenate folgt. Für die Besetzung der Präsidentenstelle am OGH gilt dies mittlerweile auch. (APA, 17.9.2023)