Gesammelter Kunststoff im 'Gelben Sack' zum Recyceln, fotografiert am Montag, 21. Februar 2022, in Salzburg.
Plastikflaschen und Dosen, die nicht für die erneute Verwendung gedacht sind, sollen künftig im Automaten statt im gelben Sack landen.
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Was im März dieses Jahres erste Wellen geschlagen hat, ist nun fixiert. Mit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich Einwegpfand. Wer künftig also Einwegflaschen oder -dosen im Supermarkt kauft, bezahlt 25 Cent als Pfand. Die Getränkeverpackungen sollen dort zurückgegeben werden können, wo sie gekauft werden, dürfen aber nicht zerdrückt sein. Sonderbestimmungen gibt es für Kleinstrücknehmer wie Kioske oder Würstelstände, ausgenommen sind zudem Milchverpackungen. Kritik gibt es kaum, ist es doch ein Projekt, das seit langem gefordert wird – auch von Umweltschutzorganisationen. Doch was kommt ab 2025 auf Händler und Konsumenten genau zu?

Video: Klimaschutzministerin gibt Details zur Pfandverordnung preis
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"Wer ab 2025 eine Einwegflasche oder -dose kauft, zahlt 25 Cent extra und bekommt diese wieder zurück, wenn er sie retourniert", erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf einer Pressekonferenz anlässlich des Verordnungserlasses am Montag. Auch wo retourniert werden kann, folgt einer unmissverständlichen Regelung: "Zurückgebracht werden kann überall dort, wo auch eingekauft wurde."

Herausforderungen im Handel

Was für den Konsumenten eine praktikable Lösung ist, sorgt bei all jenen, die die Flaschen und Dosen künftig zurücknehmen müssen, für Herausforderungen. Betroffen ist vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, in dem 90 Prozent der Einweggebinde zirkulieren. Entsprechend froh sei man, dass nun Rechtssicherheit herrsche, erklärt Robert Nagele an der Seite Gewesslers. Nagele ist Vorstandsmitglied bei der Billa AG und Vertreter der Rücknehmer im Trägerverein Einwegpfand – jenem Verein, der mit der Implementierung des Pfandsystems betraut ist. Mitglieder des Vereins sind auf der einen Seite die sogenannten Erstinverkehrsbringer – etwa die Brau Union, Red Bull oder auch Waldquelle. Auf der anderen Seite sind es die Rücknehmer um Rewe, Spar, Hofer und Co. Orchestriert wird das Ganze von einer zentralen Stelle aus, der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH.

Finanziert werden soll das System über zwei Säulen: die Produzentengebühr auf der einen und eine sogenannten Handling-Fee für die Händler auf der anderen Seite. Vor allem auf die Händler wartet nun reichlich Arbeit. Kosten von "mehreren Hundert Millionen Euro" würden entstehen, sagt Rücknehmervertreter Robert Nagele. Und kann sich dabei eine kleine Kritik nicht verkneifen: Die Verordnung sei ein wichtiger Schritt, künftig solle man aber darauf achten, schneller voranzukommen. Entsprechend hoch sei der Einsatz der Branche auch schon vor Verlautbarung der Verordnung gewesen. Das gesamte Vorhaben sei personalintensiv, zudem brauche es entsprechende Automaten und damit verbundene bauliche Maßnahmen. Die Quintessenz: Es sei ein sehr wichtiges, aber auch komplexes Vorhaben.

"Meilenstein" für Kreislaufwirtschaft der Produzenten

Deutlich ausgelassener ist die Stimmung bei den Erstinverkehrsetzern, deren Vereinsvorstand Philipp Bodzenta von einem "Freudentag" und "Meilenstein" sprach. Für Unternehmen wie die Coca-Cola GmbH, für die Bodzenta Öffentlichkeitsarbeit betreibt, sei eine hohe Rücklaufquote essenziell – auch im Hinblick auf die EU-Ziele im Rahmen der Single-Use-Plastics-Richtlinie. Diese gibt etwa Mindestanteile an recycelten Stoffen in Plastikflaschen vor. Mit dem Pfandsystem habe man nun eben "Zugriff auf bereits genutzte Verpackungen".

Aufseiten der zentralen Koordinierungsstelle gibt es nun drei große Aufgaben, die in den kommenden Monaten in Angriff genommen werden müssen. Einerseits gilt es, ein gemeinsames IT-System für die Abwicklung auf den Weg zu bringen. Andererseits wird in den kommenden Monaten um logistische Lösungen für die Rücknehmer gerungen werden. Und zu guter Letzt gilt es, die Konsumentinnen und Konsumenten ins Boot zu holen. Eine entsprechende Kampagne sei für Ende 2024 geplant, kündigte Monika Fiala, Geschäftsführerin der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, an. Dabei solle die Funktionsweise des Pfandsystems genauso erklärt werden wie der Umstand, dass die Flaschen und Dosen unzerdrückt zurückgebracht werden müssen, da diese sonst nicht erkannt würden.

Ausnahmen für Milchprodukte und Würstelstände

Nicht betroffen von der Implementierung des Pfandsystems sind Tetrapacks sowie Einwegverpackungen für Milch und Milchmixgetränke. Dies habe einen praktikablen Grund: Milch werde eben sauer, das betreffe auch die Reste in den Flaschen, erklärte Gewessler. Sonderregelungen gebe es zudem zum Schutz von Kleinstrücknehmern. Diese werden nur jene Gebinde zurücknehmen müssen, die sie auch selbst in Umlauf bringen. Soll heißen: Wer bei seinem Würstelstand keine Plastikflaschen verkauft, muss auch keine entgegennehmen. Begrenzt ist zudem die retournierbare Menge an Flaschen und Dosen – auf handelsübliche Verhältnisse.

Parallel zum Einwegpfandsystem wird auch die Mehrwegquote weiter ausgebaut. Verpflichtende Quoten starten aber bereits ein Jahr früher, mit Jänner 2024. Damit wolle man den Konsumenten "Wahlfreiheit" zurückgeben, sagte Klimaschutzministerin Gewessler. Wer Mehrweg kaufen wolle, solle dies künftig auch tun können – auch in Diskontern, wo derartige Gebinde oft unüblich seien. (Nicolas Dworak, 25.9.2023)