Gerichtssaal bei Verfahren wegen Nazi-Tattoos
Der 32-Jährige musste sich wegen Wiederbetätigung verantworten, weil er im Freibad von Braunau zweimal seine Nazi-Tattoos zur Schau gestellt haben soll.
APA/CORDULA BREIT-MENSCHICK

Weil er im Freibad von Braunau zweimal seine Nazi-Tattoos zur Schau gestellt haben soll, ist Dienstagabend ein 32-jähriger Innviertler wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann war auch wegen einschlägiger Facebook-Postings angeklagt, hier wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drei einschlägige Vorstrafen und 13 Tätowierungen mit Nazi-Bezug hat der Innviertler, der sich am Dienstag erneut wegen Wiederbetätigung verantworten musste. Für österreichweite Aufregung sorgte der Mann, nachdem er am 9. Juli im Freibad Braunau seine Nazi-Tattoos zur Schau gestellt hatte. Der Fall sorgte auch wegen der sensiblen Location – Braunau ist die Geburtsstadt Adolf Hitlers und immer wieder mit einschlägigen Touristen konfrontiert – für Aufregung. Ein bayrischer Polizist informierte seine oberösterreichischen Kollegen. Doch die Polizisten sollen nicht ins Bad gegangen sein, um den Verdächtigen aktiv zu suchen. Gegen sie wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der tätowierte 32-Jährige ging am 15. Juli ein weiteres Mal ins Freibad, wurde eine Woche später festgenommen und saß am Dienstag schließlich vor dem Geschworenensenat am Landesgericht Ried.

"Zugemüllt" mit Nazi-Tattoos

Der Angeklagte habe im Juli zweimal seinen nackten Oberkörper, "zugemüllt" mit Nazi-Tattoos, im Bad gezeigt, wie es Staatsanwalt Alois Ebner in seinem Eingangsstatement vor den Geschworenen formulierte. Auf Facebook habe er auch so posiert, etwa beim Fischen. Drei solcher Fotos, die auf Facebook geteilt wurden, sind ebenfalls Gegenstand der Anklage gewesen. Auf seinem rechten Arm prangt ein Totenkopf mit einem Stahlhelm und zwei SS-Runen, dem Zeichen der Waffen-SS. Auf seiner Brust hat der 32-Jährige eine schwarze Sonne tätowiert. Am ganzen Körper verteilt hat der Mann insgesamt 13 Tätowierungen mit Nazi-Bezug. Darunter auch Schriftzüge wie "Blut und Ehre", "A.H." für Adolf Hitler oder "Sturm 18".

Doch im Gericht gab sich der Innviertler zugeknöpfter und erschien mit langärmeligem Hemd und langer Hose zum Prozess. Jedes Bild allein sei ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, so der Anklagevertreter, der 32-Jährige habe das gewusst. Denn das Strafregister des Innviertlers weist sowohl in Österreich als auch in Deutschland einige Eintragungen auf: Die Delikte reichen von Sachbeschädigung, schwerer Drohung, Körperverletzung, Urkundenunterdrückung bis hin zu drei Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. Mit 16 Jahren wurde er erstmals nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Aus seinem letzten Gefängnisaufenthalt wurde der Beschuldigte erst im September 2022 entlassen.

Weisung, Peckerln zu entfernen

"Er weiß, wie er ausschaut, er sieht sich jeden Tag im Spiegel", sagte Ebner über den Angeklagten. Der Staatsanwalt wies die Geschworenen darauf hin, dass in Zeiten, in denen Fremdenfeindlichkeit zunehme, die Bedeutung des Urteils hoch sei. "Sie, die Geschworenen, sind die schärfste Waffe des Rechtsstaats."

Für den Staatsanwalt geht es auch um die Frage, ob es einen Vorsatz gegeben habe. Habe der Mann seine "braunen Peckerln präsentieren" wollen "oder war er mit Familie baden"? Der Angeklagte meinte, er schaue sich täglich mehrmals in den Spiegel und nehme die Tattoos selbst nicht mehr wahr. Die Tätowierungen habe er sich als Jugendlicher stechen lassen, er sei "jung und dumm" gewesen und "wollte cool sein". Die Ideologie sei ihm aber damals bereits bekannt gewesen, räumte er ein.

Bereits in einem früheren Prozess hatte der Mann vom Gericht die Weisung erhalten, die Tattoos entfernen zu lassen. Offenbar ließ er manche Motive überstechen, aber längst nicht alle. "Warum?", wollte die Richterin wissen. Er habe "keine Zeit gehabt", die Prozedur sei teuer, es habe andere Prioritäten gegeben wie die Arbeit oder die Familie. Er habe einfach nicht mehr daran gedacht, auch seine Fußfessel habe ihn einige Zeit lang daran gehindert, hatte der Angeklagte eine Fülle von Erklärungen parat. In seinem Leben gebe es seit zehn Jahren keine Nazi-Aktivitäten mehr, meinte er unter Verweis auf seine Lebensgefährtin, die Migrationshintergrund habe. Ob er mit einer Weisung, die Tätowierungen entfernen zu lassen, einverstanden sei, fragte die Vorsitzende. "Unbedingt." (ruep, APA, 26.9.2023)