Für Google geht es um viel: Sollte das Unternehmen in einem gerade laufenden und vom US-Justizministerium aufgebrachten Verfahren verurteilt werden, droht im schlimmsten Fall eine Aufspaltung des Konzerns. Das ist zwar – da sind sich praktisch alle Expertinnen und Experten einig – eine eher unwahrscheinliche Option, aber doch nicht ganz auszuschließen.

Interessenlage

Um das zu verhindern, muss Google den im Raum stehenden Vorwurf entkräften, dass man die – unbestrittene – Marktmacht rund um die eigene Suchmaschine widerrechtlich ausgenutzt habe. Am Dienstag bekam das Unternehmen dabei Unterstützung von einem seiner größten Konkurrenten – auch wenn dieser Support bei genauer Betrachtung nicht ganz so überraschend ist, wie es zunächst den Anschein haben mag. Steht doch Apple auf der anderen Seite jenes Deals, um den sich in dem Verfahren viel dreht: jene Abmachung, in deren Rahmen Google jedes Jahr mehrere Milliarden Dollar an Apple für die Rolle der Default-Suche bei iPhones zahlt.

Eddy Cue
Eddy Cue auf dem Weg zu seiner Aussage im Google-Prozess
GETTY IMAGES NORTH AMERICA/CHIP

Keine Alternative

Vor Gericht verteidigte Eddy Cue, der Apples Servicegeschäft leitet, den von ihm selbst ausverhandelten Deal, wie "The Verge" berichtet. Die Realität sei: Als man diese Abmachung in der aktuellen Fassung 2016 ausverhandelt habe, gab es schlicht keine brauchbare Alternative zu Google. Auf Nachfrage betont Cue dann, dass das auch heute noch der Fall sei.

Für ihn sei insofern immer klar gewesen, dass es für beide Unternehmen im besten Interesse sei, zu einer Kooperation zu kommen, streicht Cue heraus. Im Endeffekt ging es bei den Verhandlungen nur um Details, also wer an welchen Einnahmen wie stark beteiligt wird. Einen Wechsel auf eine andere Suchmaschine hätte er hingegen nie in Erwägung gezogen.

Geheimhaltung

Konkrete Zahlen wurden dabei im öffentlichen Teil des Verfahrens nicht genannt. Zuletzt war aber zu hören, dass Apple von Google durch diesen Deal pro Jahr rund zehn Milliarden US-Dollar erhält. Das Gericht hat generell bisher fast allen Forderungen Googles auf Geheimhaltung stattgegeben, wodurch viele interne Dokumente und Mail-Konversationen nicht an die Öffentlichkeit geraten sollen.

Ein weiterer zentraler Punkt der Befragung von Cue war der Ablauf der Einrichtung eines iPhones – geht es doch darum, nachzuforschen, wie einfach es für Nutzer ist, auf eine andere Suchmaschine zu wechseln. Tatsächlich geht das beim iPhone erst nach abgeschlossenem Set-up, und daran würde Cue auch ungern etwas ändern. Es gehe darum, dass die Nutzerinnen und Nutzer so schnell wie möglich das Gerät eingerichtet haben, zusätzliche Abfragen störten da nur. Zumal das Ganze ja ohnehin nachträglich angepasst werden könne.

Maßnahmen

Die Frage ist auch deswegen relevant, weil eine explizite Abfrage der bevorzugten Suchmaschinen beim Einrichten des Geräts als eine Konsequenz des Verfahrens nicht ganz unwahrscheinlich ist. Hat doch die EU schon vor einigen Jahren genau das Gleiche bei Android-Geräten durchgesetzt. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass solche Maßnahmen kaum etwas ändern: An der Dominanz der Google-Suche in Europa hat diese EU-Vorschrift nämlich nicht das Geringste geändert. (apo, 27.9.2023)