Mittwochfrüh blockierten mehrere Demonstranten die Einfahrt zur Tiefgarage des Vorarlberger Landhauses in Bregenz, kurz nach neun Uhr räumte die Polizei den nicht angemeldeten Protest.

"Klimanotstand heißt handeln – Tunnelspinne stoppen!" stand in großen Buchstaben auf einem Transparent, das an der Einfahrt angebracht wurde. Davor hatten sich die Aktivistinnen und Aktivisten von Extinction Rebellion platziert. Auch vor dem Haupteingang saßen und standen Demonstrantinnen und Demonstranten, ein Transparent hing auch über der Eingangstür. Der Verkehr war durch die Aktion nicht gestört.

Aktivisten von Extinction Rebellion im Sommer vor dem Vorarlberger Landhaus.
Angelika Grabher-Hollenstein

Laut Polizei handelte es sich um etwa 25 Aktivisten. Die Zufahrt zu der Tiefgarage sei zwar blockiert worden, die Abgeordneten konnten aber durch den Haupteingang in das Gebäude kommen, sagte der Sprecher. Die Landtagssitzung konnte deswegen auch wie geplant um neun Uhr starten.

Nicht der erste Protest

Im Umkreis von 300 Metern um das Landhaus gilt an Tagen der Landtagssitzung eine Bannmeile. In diesem Bereich darf nicht demonstriert werden. Bereits an den Sitzungstagen im Juli hat das Demonstranten aber nicht gehindert – auch damals platzierten sie größere Holzkonstruktionen vor dem Eingang, die Tiefgarage war blockiert. Bei der Auflösung des Protests war damals auch die Spezialeinheit Cobra im Einsatz.

Eine Aktivistin kritisierte nach der Räumung im Juli die Polizei, da sie bei dem Einsatz verletzt worden sei. Die Staatsanwaltschaft bestätigte in der Folge, dass es ein Verfahren wegen Körperverletzung gebe.

Strafen aufgehoben

Die Frau, Marina Hagen-Canaval, ist eines der Gesichter der Vorarlberger Protestbewegung. Im Dezember 2022 wurde sie von der Polizei aus dem Sitzungssaal des Landtags getragen. Dabei hatte ein Polizist sie rechtswidrig an den Haaren gerissen, wie das Landesverwaltungsgericht bereits festgestellt hat.

Auch in einer anderen Sache hatten die Demonstrantinnen das Landesverwaltungsgericht bereits auf ihrer Seite: Die wegen des Protests im Gebäude verhängten Verwaltungsstrafen in der Höhe von jeweils 220 Euro wurden aufgrund einer Gesetzeslücke aufgehoben. Die Bannmeilen-Regelung gelte nur unter freiem Himmel und nicht im Sitzungsgebäude. (Lara Hagen, 4.10.2023)

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