Fass mit Radioaktivitätszeichen
Mit einer Baugenehmigung wird zwischen 2025 und 2027 gerechnet (Symbolfoto).
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Paris – Frankreichs Pläne für ein Atommüll-Endlager in Lothringen gut 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt sind mit der Verfassung vereinbar. Wie der Verfassungsrat in Paris am Freitag entschied, werden die Rechte künftiger Generationen durch das geplante bisher einzige Lager für hoch- und mittelradioaktive Abfälle nicht beschnitten.

Die Planung beinhalte Garantien wie etwa eine Rückholbarkeit aller Abfälle während 100 Jahren und die Möglichkeit für künftige Generationen, das in Etappen geplante Lager fortzusetzen oder das Konzept zu ändern. Der Verfassungsrat wies damit die Klage etlicher Umweltverbände und Anlieger ab.

Protest in Deutschland

Die Pläne für das Endlager westlich von Nancy bei der Ortschaft Bure haben auch in Deutschland immer wieder für Protest gesorgt. Der saarländische Landtag sprach sich schon vor Jahren gegen das Lager aus. Die Planungen für eine Lagerung der radioaktiven Abfälle in 500 Meter Tiefe in einer Tongesteinformation sind inzwischen weit fortgeschritten. Mit einer Baugenehmigung wird zwischen 2025 und 2027 gerechnet. Ein Beginn der Einlagerung hoch- und mittelradioaktiver Abfälle wird für den Zeitraum zwischen 2035 bis 2040 angestrebt.

Angesichts des geplanten Ausbaus der Atomkraft in Frankreich ist das Endlager von großer Bedeutung. Frankreich prüft den Bau 14 neuer Atomkraftwerke bis zum Jahr 2050, außerdem soll die Laufzeit bestehender Kraftwerke von 40 auf 50 Jahre erhöht werden, wenn die Sicherheit dies zulässt. Vorbereitende Arbeiten laufen dazu bereits für einige der 56 französische AKWs. (APA, 27.10.2023)