Ein Arzt mit einer Spritze
"Spätestens Corona hat uns gezeigt, wie wichtig Daten und deren Verknüpfung mit anderen Daten und Informationen sind", sagt Neos-Digitalisierungssprecher Douglas Hoyos.
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Die Neos werfen der Regierung Untätigkeit beim Zugang zu Registerdaten vor. Trotz der Forderung von Experten und der Einrichtung der Forschungsdatenbank "Austrian Micro Data Center" (AMDC) bei der Statistik Austria seien seit einem Jahr keine weiteren Datenbanken für Forschungszwecke mehr freigeben worden, kritisieren die Neos unter Verweis auf Beantwortungen ihrer Anfrageserie an die Ministerien.

"Viel Show und PR"

Ende Oktober des Vorjahres hatte das Bildungsministerium als erstes Ressort erstmals zusätzliche Registerdaten per Verordnung für Forschungszwecke freigegeben. Seither sei nichts mehr passiert, kritisieren die Neos. "Spätestens Corona hat uns gezeigt, wie wichtig Daten und deren Verknüpfung mit anderen Daten und Informationen sind", so Digitalisierungssprecher Douglas Hoyos. Besonders erforderlich wäre die Verknüpfung der Daten im Gesundheitsbereich, so Hoyos, "hier herrscht aber absoluter Stillstand. Nur das Krebsregister ist im Mikrodatenkatalog des AMDC enthalten, sonst nichts, das ist definitiv nicht ausreichend."

Die NEOS orten beim Thema Daten "viel Show und PR" der Bundesregierung. "In Wahrheit passiert aber kaum etwas, de facto haben wir in Österreich immer noch keine Datenstrategie, obwohl der Data Governance Act seit September in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gilt", so Hoyos.

Keine konkreten Zeitpläne

Vonseiten der Ministerien werden in den parlamentarischen Anfragebeantwortungen keine konkreten Zeitpläne für die Freigabe weiterer Daten genannt. Nur das Klimaschutzministerium kündigt an, dass die Einbringung der Register in das AMDC für das erste Quartal 2024 geplant sei. Das Finanzministerium verwies auf Gespräche ab dem kommenden Jahr über die Anbindung der Transparenzdatenbank an die Forschungsdatenbank.

Das Justizministerium spielte den Ball an das Bildungsministerium. Die Abklärungen mit diesem zur näheren Definition von forschungstauglichen Registern seien noch nicht abgeschlossen, aber zwingende Voraussetzung für die Erstellung von Zeitplänen, heißt es in der Anfragebeantwortung. Das Landwirtschaftsministerium dagegen sieht keinen Handlungsbedarf. Alle Daten seien bereits seit Jahren über diverse Webseiten öffentlich zugänglich. (APA, 29.10.2023)