Wolfgang Ablinger-Sperrhacke
Angekündigt wurde das von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, dem Vorsitzenden des im März gegründeten Berufsverbandes für Darstellende Kunst und Musik.
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Neben dem Arbeits- und Sozialgericht wird sich nun auch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien mit rechtlichen Rahmenbedingungen der Bühnenbranche befassen. Anlass geben zwei Musterklagen: einerseits die wegen "unzulässiger Beschäftigungspraxis bei den Salzburger Festspielen" gegen den Salzburger Festspielfond vom vorigen Jahr, die am 15. November verhandelt wird.

Andererseits jene, die der Opernsänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke auch als Vorsitzender des im März gegründeten Berufsverbandes für Darstellende Kunst und Musik in Österreich ("Art but fair – united") am Montag in einer Pressekonferenz gegen die Bundestheater-Holding ankündigte.

An der Salzburger Front geht es um die Klärung, ob die Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor in einem Dienstverhältnis zu den Festspielen standen – und falls ja, ob dabei die Sozialversicherungspflicht über Jahrzehnte wegen Nichtversicherung der Vorprobenzeit missachtet worden wäre. Hinzu komme die "einseitige Beendigung" der Verträge mit 80 Betroffenen im ersten Jahr der Pandemie, für die teils keine Ausfallshonorare geflossen sein sollen.

In der neuen Klage geht es um anteilige Vermittlungsgebühren, die laut Wolfgang Ablinger-Sperrhacke im Theaterarbeitsgesetz (TAG) vorgeschrieben wären, jedoch von der Wiener Staatsoper, weiteren Bundestheatern oder auch den Salzburger und Bregenzer Festspielen nicht bezahlt würden. Hintergrund sind hier Verträge von Kunstschaffenden mit ihren Agenturen, die für die Vermittlung zwischen den Vertragsparteien eine Provision von üblicherweise zehn Prozent der Nettogage vorsehen. Dem entsprechenden TAG-Paragrafen zufolge entfielen davon höchstens 50 Prozent auf den Künstler, der Rest sei vom Theaterunternehmer zu begleichen.

Vermittlungsgebühren

An der Staatsoper sei der Theateranteil in der Ära Ion Holender (1992–2010) laut Ablinger-Sperrhacke abgeschafft worden, das Haus erspare sich jährlich an die 700.000 Euro. Als Opernsänger ist er betroffen, die Klage wird namens seines Agenten geführt. Anlass ist seine Rolle in Strauss’ Salome 2022, für die sein Agent von 2017 bis 2019 Vermittlungsleistungen erbracht hätte.

Im Zuge der bevorstehenden TAG-Novelle ist eine Präzisierung des Paragrafen vorgesehen. Ein von der Bundestheater-Holding eingeholtes Rechtsgutachten kam bereits zu dem Schluss, dass schon nach der bisherigen Rechtslage eine "Vermittlung" im gesetzlichen Sinne stattfinden muss. Dies sei nur dann der Fall, wenn Agenturen von ihnen vertretene Kunstschaffende an Theaterunternehmen vermitteln, welche dem Unternehmen zuvor nicht bekannt sind, wie man auf STANDARD-Anfrage informiert. Agenturen würden heutzutage überwiegend Managementleistungen erbringen, die schon begrifflich keine Vermittlungstätigkeit darstellen. Eine die Provisionsteilung auslösende "Vermittlung" fände bei den Österreichischen Bundestheatern daher nur in seltenen Fällen statt. (Olga Kronsteiner, 6.11.2023)