Christoph Chorherr gibt vor dem Großen Schwurgerichtssaal ein Interview
Der Freispruch von Christoph Chorherr im Korruptionsprozess ist nicht rechtskräftig geworden, nun ist der OGH am Zug.
APA/Roland Schlager

Die Freude und Erleichterung von Christoph Chorherr war groß, als das Gericht am 23. Jänner dieses Jahres seine Entscheidung in der sogenannten Causa Chorherr verkündete. Alle angeklagten Personen und Verbände wurden freigesprochen, "wir freuen uns sehr, und jetzt gehen wir feiern", erklärte der frühere Wiener Grünen-Politiker nach Prozessende.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte das Gericht nicht überzeugen können, dass die angeklagten Unternehmer – darunter Investor Michael Tojner von der Wertinvest, Conwert-Gründer Günter Kerbler, Bauunternehmer Erwin Soravia, Signa-Gründer René Benko oder Investmentbanker Wilhelm Hemetsberger – den einstigen Planungssprecher der Grünen und Gemeinderat Chorherr bestechen hätten wollen. Wie berichtet ging es um Spenden, die sie für den von Chorherr gegründeten Verein S2Arch lockergemacht hatten. Der Verein engagiert sich in Südafrika, "man hat da etwas weiterbringen wollen", sagte der Vorsitzende Richter des Schöffensenats, Michael Tolstiuk, bei der Urteilsverkündung. Chorherr selbst habe sich für seine Arbeit sehr eingesetzt, keine Einflussmöglichkeit auf die Verwendung der Spendengelder im Verein gehabt und sei bei Entscheidungen im Wiener Gemeinderat auch nicht befangen gewesen, wie ihm das die WKStA vorgeworfen hatte.

Oberster Gerichtshof am Zug

Nun aber hat die WKStA in einigen Fällen Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht. Die Oberbehörde habe das genehmigt, wie eine Sprecherin der WKStA auf Anfrage bestätigt – ohne die Namen der Betroffenen zu nennen. Wie DER STANDARD eruiert hat, betrifft das Rechtsmittel Christoph Chorherr, Michael Tojner, Erwin Soravia (in einem Faktum) und zwei weitere Angeklagte sowie 15 Verbände, also diesen Leuten zuzuordnende Unternehmen. Chorherrs Rechtsanwalt Richard Soyer meinte am Donnerstagnachmittag auf Anfrage des STANDARD: "Wir nehmen die Erhebung eines Rechtsmittels zur Kenntnis." Die übrigen Rechtsanwälte gaben keine Stellungnahme ab.

Die Angeklagten beteuerten stets ihre Unschuld, und DER STANDARD betont, dass für sie die Unschuldsvermutung gilt. Die übrigen Entscheidungen sind somit rechtskräftig, auch René Benko, Willi Hemetsberger oder Günter Kerbler sind also rechtskräftig freigesprochen. (Renate Graber, 9.11.2023)