Das Thema "Luxuspensionen" erregt die Gemüter immer wieder – und hat auch den österreichischen Gesetzgeber in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten des Öfteren auf den Plan gerufen und einschreiten lassen. Vielleicht am bekanntesten sind die gesetzlichen Einschnitte in die hohen Bankpensionen, die die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) altgedienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstrechte DB 1 und 2 aus eigenen Mitteln zukommen lässt. Ihnen stehen 85 bzw. 80 Prozent des Letztgehalts zu, die Zahlungen wurden etwa im Rahmen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes um drei bis neun Prozent reduziert.

Nun wird die schwarz-grüne Regierung auf Basis eines Initiativantrags erneut aktiv und will mit zwei Gesetzen, die im Jänner in Kraft treten sollen, in Pensionen eingreifen – einmal mehr bei der OeNB und bei der AUA.

Sparstift bei Bordpersonal

Bei der Österreich-Tochter der deutschen Lufthansa wird das AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz auch einstige Piloten und Vorstandsmitglieder betreffen. Die Ansprüche sollen an eine Pensionskasse übertragen und auf ein Beitragssystem umgestellt werden. Betroffen davon sind also all jene, deren Ansprüche noch nicht in Pensionskassen bugsiert wurden, die Höhe ihrer Pensionszahlung wird dann nicht mehr von der Leistungszusage der AUA, sondern von den Einzahlungen abhängen. Betroffen davon ist auch ehemaliges Bordpersonal, das vor Juli 2012 eine leistungsorientierte Pensionszusage von der AUA bekommen hat, denn seit damals ist das Pensionssystem der Fliegenden auf ein Beitragssystem umgestellt.

Die Kürzungen, von denen 630 Menschen betroffen sein sollen, können maximal 15 Prozent betragen. Die AUA muss die Deckungssumme an die Pensionskasse überweisen; ob die Rückstellungen dafür reichen, ist nicht bekannt. Laut Aussendung des Wirtschaftsministeriums von Montag sind "Geldflüsse von der öffentlichen Hand ausgeschlossen".

Mehrere Flugzeuge der AUA stehen auf dem Rollfeld.
Die Regierung will "Luxuspensionen" von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AUA kürzen und auch Notenbank-Pensionisten zur Kassa bitten.
Reuters

Eine Begutachtung gab es nicht, Neos-Abgeordneter Gerald Loacker stellte im Budgetausschuss des Nationalrats die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme infrage und kritisierte, dass der Rechnungszinssatz im Gesetz höher sei als laut Verordnung der FMA zulässig. Das bestritt Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) – und erklärte zudem, dass mit den Maßnahmen ein Wunsch des Arbeitgebers und Betriebsrats umgesetzt werde. AUA-Bordbetriebsratschef Rainer Stratberger zum STANDARD: Man nehme das Gesetz zur Kenntnis und werde es nicht auf den Prüfstand stellen. Er verweist dabei auf etliche Sparpakete, die die Aktiven im Gegensatz zu den betroffenen Pensionisten mittragen hätten müssen.

240 Betroffene bei OeNB

Bei der Notenbank werden vom Gesetz zur "Änderung der Pensionsordnungen der OeNB" rund 240 Menschen von den Einschnitten betroffen sein: jene, die zwischen 1998 und 2003 in die Bank kamen und dem Dienstrecht DB 3 angehören. Sie bekommen beim Antritt ihres Ruhestands den "Schlusspensionskassenbeitrag" vom Arbeitgeber bezahlt: Der bewirkt, dass ihre Pensionszahlung mindestens 72 Prozent ihres aktiven Letztgehalts beträgt. Zahlen sie selbst Beiträge in die Pensionskasse ein, können es bis zu 80 Prozent werden.*

Auch da soll nun gespart werden, die Pensionszahlungen dieser Beschäftigten sollen sich zwischen denen der oben genannten Bankpensionisten (85 Prozent bzw. 80 Prozent des Letztgehalts) und den Mitarbeitern des vierten und fünften Dienstrechts "harmonisch" einfügen, wie es im Initiativantrag heißt.

"Harmonisierte" OeNB-Pensionen

Die OeNB selbst war mit einem entsprechenden Reformvorhaben im Vorjahr gescheitert; Verhandlungen zwischen Direktorium, das 80 Millionen Euro in die Hand genommen hätte, und Zentralbetriebsrat zur Abschaffung des Schlusspensionskassenbeitrags platzten. Die entsprechende Pensionskassen-Betriebsvereinbarung blieb aufrecht.

Dass diese Betriebsvereinbarung nun per Gesetz ausgehebelt werden soll, kritisiert der Wiener Betriebsratschefs Bernhard Füreder in seiner Stellungnahme zum Gesetzesantrag: Eine derartige Intervention des Gesetzgebers in ein betriebsverfassungsrechtlich vorgesehenes Instrument habe es noch nie gegeben. Zudem gebe es kein öffentliches Interesse an einem "Sonderopfer einer kleinen Gruppe" von rund 200 Beschäftigten, die den Eigentumseingriff rechtfertigen könnte. (Renate Graber, 14.11.2023)