Erik Prince, Gründer der Söldnerfirma Blackwater, während einer Prozesspause in Wiener Neustadt.
EPA/CHRISTIAN BRUNA

Nach jahrelangen Ermittlungen gegen die Airborne Technologies GmbH rund um die Ausfuhr von zwei Flugzeugen ist am Donnerstag in Wiener Neustadt ein Prozess wegen des Verstoßes gegen das Kriegsmaterialgesetz angelaufen. Auslöser für das Verfahren waren Recherchen der US-Aufdeckerplattform "The Intercept", über die 2016 auch DER STANDARD berichtete. Darin war zu lesen, dass Erik Prince, der Gründer der berüchtigten Söldnerfirma Blackwater, mithilfe einer österreichischen Firma eine "private Luftstreitkraft" aufgebaut habe.

Deswegen musste Prince nun auf der Anklagebank Platz nehmen. Mit vier weiteren Angeklagten wird ihm vorgeworfen, zwei zivile Agrarflugzeuge zu militärischen Maschinen umgebaut und ohne die dann erforderliche Bewilligung ins Ausland gebracht zu haben – in den Südsudan und nach Bulgarien.

Der in den USA geborene Prince war Gründer des berüchtigten US-Militärdienstleisters Blackwater, der zahlreiche Einsätze in Krisengebieten wie Irak, Afghanistan und Somalia durchführte. Mit dieser privaten Armee machte Prince lange Zeit sehr gute Geschäfte: Von 2001 bis 2007 erhielt Blackwater Aufträge für mehr als eine Milliarde Dollar von der US-Regierung. 2007 richteten seine Männer ein Massaker in der irakischen Hauptstadt Bagdad an, dabei wurden 17 Zivilisten getötet und 24 Menschen schwer verletzt.

Prince, der sich als Beteiligter vor Gericht verantworten muss, bei seiner Ankunft: Er bekannte sich nicht schuldig.
AFP/JOE KLAMAR

Danach ging es abwärts mit seiner Firma, sie verlor die Lizenz für den Irak. Schließlich verkaufte Prince 2010 seine Anteile. Heute heißt die Firma Academi. Später tauchte er in Österreich auf, hatte einen Wohnsitz im Burgenland.

Bis zu drei Jahre Haft

Die Kontakte des Geschäftsmanns, ehemaligen US-Navy-Seals und Bekannten des früheren US-Präsidenten Donald Trump in Kriegsgebiete habe Airborne nutzen wollen, um daraus Profit zu schlagen, lautete ein Vorwurf des Staatsanwalts. Prince habe "großen Erfahrungsschatz im Bereich von Spezialoperationen in Krisengebieten".

Prince und die Angeklagten gaben sich wortkarg. Sie bekannten sich nicht schuldig, verwiesen auf eine gemeinsame Gegenausführung und überließen den Anwälten das Reden. "Ich gebe zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens keine weiteren Statements ab", erklärte Prince.

Erstangeklagter ist jener 53-jährige australische Pilot, der die beiden Maschinen über die österreichische Staatsgrenze geflogen haben soll. Prince wird, ebenso wie zwei Airborne-Geschäftsführer sowie ein weiterer Pilot, als Beteiligter gehandelt. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.

Einordnung "rechtlich falsch"

Norbert Wess, der Prince und weitere zwei Angeklagte verteidigt, betonte, dass sich weder aus den einzelnen Umbauten für sich noch durch die Modifikationen in einer Gesamtschau die Eigenschaft als Kriegsmaterial ergebe: "Wir vertreten mit fester Überzeugung den Standpunkt, dass die Einordnung rechtlich falsch ist". Seine Ausführungen dauerten über eineinhalb Stunden und wurde mit einer Powerpoint-Präsentation ergänzt. Verwiesen wurde auf Beweisergebnisse und auf das Gutachten des von der Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen Ingo Wieser.

"Alle Umbauten an diesen Flugzeugen sind völlig unbedenklich", führt Wess später aus. Die eingebaute Panzerung sei laut dem Sachverständigen zu schwach und mache eigentlich keinen Sinn. Weitere Umbauten ließen keine rein militärische Nutzung vermuten. Auch seien keine Hinweise für einen Einbau von Waffen gefunden worden.

Wess sprach von einem stets durch einen Experten begleiteten, transparenten Exportverfahren. Der 2014 überstellte Flieger sei wenige Tage vor dem Start von österreichischen Zollbeamten ohne Beanstandungen begutachtet worden. Die letztlich erfolgte Landung im Südsudan sei technischen Problemen geschuldet gewesen. "Ziel des Fluges war stets Kenia", so Wess. Die zweite, 2015 nach Bulgarien überstellte Maschine sei dort ins zivile Luftfahrtregister aufgenommen worden.

Zeugen widersprechen

Dem widersprechen jedoch zwei Zeugen. Die ehemaligen Airborne-Technologies-Mitarbeiter sagten aus, dass sie gehört hätten, dass die Flugzeuge in den Südsudan gehen sollten. Ein Land, gegen das ein Uno-Embargo verhängt wurde – ein Unterfangen, für das man auf regulärem Wege keine Bewilligung erlangt hätte. Einer der beiden Männer sagte auch, dass es klar war, dass die Flugzeuge für den militärischen Einsatz umgerüstet werden.

Der Prozess wurde auf 14. Dezember vertagt. (Markus Sulzbacher, 16.11.2023)