Das Medienpaket der Regierung umfasst auch eine Qualitätsjournalismusförderung, diese ist jetzt von der EU-Kommission genehmigt worden – der STANDARD berichtete bereits, dass das Okay aus Brüssel erwartet wird. Für die neue Förderung war eine Prüfung der Kommission nötig.

Diese Qualitätsjournalismusförderung soll Vielfalt und Unabhängigkeit von Medien in Österreich stärken. Um sie auch erstmals ausschütten zu können, muss sie zunächst noch im Parlament beschlossen werden. Medienministern Susanne Raab (ÖVP) hofft auf eine Beschlussfassung noch im heurigen Jahr.

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP).
APA/GEORG HOCHMUTH

Drei Viertel der Mittel (15 Millionen Euro) fließen in die Journalismusförderung, die sich an der Anzahl der angestellten Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen oder auch der Anzahl von Auslandskorrespondenten bemisst. Zusatzmittel fließen in diesem Bereich etwa für ein vorhandenes Redaktionsstatut, Fehlermanagement- und Qualitätssicherungssystem sowie Frauenförderpläne. Kritisiert wurde einst in mehreren Stellungnahmen, dass diese nicht verpflichtend vorhanden sein müssen, um Fördermittel zu erhalten.

Mitgliedschaft bei Presserat kein Muss

2,5 Millionen Euro sind für die Förderung der inhaltlichen Vielfalt reserviert. 1,5 Millionen Euro stehen für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen bereit. Der Rest geht in die Bereiche Medienkompetenz und Medienforschung wie auch an Presseclubs und den Österreichischen Presserat. Mitgliedschaft bei Letzterem ist nicht nötig, um Gelder zu erhalten.

Förderung auch für Onlinemedien

Als allgemeine Fördervoraussetzung gilt, dass es sich nicht um ein reines Fachmedium, sondern ein Universalmedium handelt, das über mehrere Bereiche wie Politik, Sport, Kultur oder auch Wissenschaft und Forschung berichtet. Letztere Themen waren in der Ursprungsfassung nicht erwähnt, was für Kritik sorgte. Bei Tageszeitungen müssen mindestens sechs Journalisten hauptberuflich tätig sein, bei Wochenzeitungen wie auch Magazinen mindestens zwei, bei Onlinemedien mindestens drei. Onlinemedien müssen zudem mindestens 150.000 Unique User pro Monat aufweisen. Diese Hürde wurde im Vergleich zum Gesetzesentwurf, der 300.000 Unique User und eine Mindestzeichenanzahl in Höhe von 30 Millionen vorsah, gesenkt.

Ausschlusskriterien

Medieninhaber müssen sich zu im Gesetz definierten journalistischen Grundsätzen wie Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten verpflichten. Damit wollte man erwirken, dass ein Ausschluss von der Förderung auch schon vor einer gerichtlichen Verurteilung etwa wegen der Verbreitung von Hetze, Rassismus oder Homophobie möglich ist. Parteimedien sind wie Nachrichtenagenturen von der Förderung ausgeschlossen. Die Fördervergabe obliegt der KommAustria.

Vor allem auf Betreiben der Grünen hin wurden Kriterien wie Verbreitung von Hetze als Ausschlussgrund verankert. Eva Blimlinger, Mediensprecherin der Grünen, geht nicht davon aus, dass Portale wie der Exxpress gefördert würden.

"Die Herausforderungen für österreichischen Medien durch die Digitalisierung, steigende Papierpreise, Konkurrenz aus dem Ausland und veränderten Medienkonsum sind vielfältig. Mit der neuen Qualitätsjournalismusförderung im Umfang von jährlich 20 Millionen Euro zusätzlicher Gelder stärken wir den heimischen Medienstandort, weil unabhängiger und kritischer Journalismus für eine Demokratie unverzichtbar ist. Ich hoffe deshalb auf eine baldige Beschlussfassung im Parlament, damit die Unterstützungen so bald wie möglich fließen", so Medienministerin Susanne Raab in einer Aussendung. (red, APA, 20.11.2023)