Bettina Glatz-Kremsner und Sebastian Kurz.
Bettina Glatz-Kremsner war einst Stellvertreterin von Sebastian Kurz in der ÖVP.
APA/HANS PUNZ

Wien – Die Diversion für die erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner im Falschaussage-Prozess rund um Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtete auf Rechtsmittel, bestätigte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Dienstag einen Bericht der "Kronen Zeitung". Die ehemalige Vizechefin der ÖVP hatte am ersten Verhandlungstag eine Diversion angenommen und musste 104.060 Euro bezahlen.

Verantwortung übernommen

Bei einer Diversion wird gegen die Zahlung einer Geldbuße von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, allerdings nur unter der Bedingung, dass der oder die Angeklagte Verantwortung übernimmt. Glatz-Kremsner war vorgeworfen worden, als Auskunftsperson im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben, den FPÖ-Vertrauten Peter Sidlo nicht in dessen Ambitionen unterstützt zu haben, Casag-Finanzvorstand zu werden. Sie selbst räumte in ihrer Befragung durch den Richter Michael Radsztics Mitte Oktober ein: "Ja, ich habe Fehler gemacht."

Die WKStA sprach sich "aus generalpräventiven Gründen" bei der Verhandlung gegen eine diversionelle Erledigung aus, verzichtete nun aber darauf, Rechtsmittel gegen die richterliche Entscheidung einzubringen. Das Verfahren wird somit eingestellt, und die 61-Jährige bleibt unbescholten. (APA, 28.11.2023)