Grasser und Anwalt Norbert Wess vor dem Gerichtssaal.
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Karl-Heinz Grasser (hier mit seinem Anwalt Norbert Wess) ist vom Tisch, der Freispruch rechtskräftig.
APA/Eva Manhart

Eine Sorge ist der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser endgültig los: Sein Freispruch im Finanzstrafverfahren ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde, mit der die Finanzstrafbehörde den Freispruch des Straflandesgerichts Wien von Juli 2022 bekämpfen wollte, zurückgewiesen. Auch der Freispruch seines Exsteuerberaters ist nun rechtskräftig.

Der in einer nichtöffentlichen Sitzung gefasste Beschluss wurde den Parteien – neben Grasser war auch dessen früherer Steuerberater angeklagt und freigesprochen worden – am Donnerstag zugestellt. In der Begründung des OGH heißt es unter anderem, dass die von der Finanz vorgebrachte Mängelrüge nicht den für das Rechtsmittel vorgegebenen prozessualen Voraussetzungen genüge getan habe. Zudem hatte die Finanz in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde ins Treffen geführt, dass das Gericht bestimmte Beweisanträge nicht berücksichtigt habe; diese zielten laut dem OGH-Richtersenat aber auf Erkundungsbeweise ab – und die sind unzulässig.

Rechtsmittel erfüllte Vorgaben nicht

Auch der Kritik der Finanz, die Anklage sei nicht zur Gänze abgearbeitet worden, ist der OGH nicht gefolgt, der Nichtigkeitsgrund sei zudem "nicht prozessförmig" zur Darstellung gebracht worden – sprich: Auch in diesem Punkt wurde die Nichtigkeitsbeschwerde nicht so ausgeführt, wie es die Strafprozessordnung vorsieht. Zudem vermenge die Finanzstrafbehörde da den prozessualen und den finanzstrafrechtlichen Tatbegriff. Das Gericht habe das angeklagte "historische Geschehen", das es abzuhandeln hatte, sehr wohl "zur Gänze durch Freispruch erledigt".

Das Finanzstrafverfahren, in dem Grasser von seinem Rechtsanwalt Nobert Wess vertreten wurde, hat 13 Jahre lang gedauert. Dem heute 54-jährigen Exminister war Steuerhinterziehung (seinem Exsteuerberater Beihilfe dazu) vorgeworfen worden, es ging um Honorare von rund 4,4 Millionen Euro, die der Exminister 2007 für Vertriebsleistungen für die Meinl Bank Antigua bezogen hatte und laut Anklage nicht versteuert haben soll. Das Gericht hat sein Urteil am 4. Juli des Vorjahres verkündet. Als Kostenersatz winken Grasser maximal rund 5000 Euro.

Causa Buwog ist noch anhängig

Noch nicht rechtskräftig entschieden ist das Korruptionsverfahren zur Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften rund um die Buwog. Da wurde Grasser im Dezember 2020 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Seine Anwälte legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein; der OGH hat noch nicht entschieden. Für Grasser und die übrigen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 8.12.2023)