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Nach fünf Kriterien wird künftig festgelegt, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
APA/AFP/DENIS CHARLET

Die Rechte von Plattformarbeiterinnen und -arbeitern in der EU sollen gestärkt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Mittwoch in Brüssel auf europaweite Regeln, um Scheinselbstständigkeit bei Fahrdiensten wie zum Beispiel Uber oder Essenskurieren zu verhindern. Auch der Einsatz von Algorithmen in solchen Unternehmen soll strenger und EU-weit einheitlich reguliert werden, teilten beide Seiten mit.

Kriterien für Scheinselbstständigkeit

Die Richtlinie, auf die sich Rat und Parlament einigten, setzt mit Blick auf die Scheinselbstständigkeit fünf Kriterien fest. Sind zwei davon erfüllt, wird rechtlich angenommen, dass ein Plattformarbeiter bei dem Unternehmen fest angestellt und nicht selbstständig tätig ist. Ist das Unternehmen trotzdem anderer Meinung, muss es selbst beweisen, dass kein Angestelltenverhältnis nach nationalem Gesetz besteht.

Die fünf Kriterien sind: eine Obergrenze für den Verdienst des Plattformarbeiters, eine Aufsicht seiner Arbeit auch mit elektronischen Mitteln, die Kontrolle des Unternehmens über die Auf- und Zuteilung von Aufgaben, die Kontrolle des Unternehmens über die Arbeitsbedingungen und -zeiten sowie Restriktionen bei der Organisation der Arbeit und des Aussehens (Kleidung, Anm.). Den EU-Staaten soll es der geplanten Richtlinie nach offenstehen, weitere Kriterien hinzuzufügen.

Information über Algorithmen

Plattformarbeitende müssen informiert werden, wenn Algorithmen zur Entscheidungsfindung oder beim Monitoring eingesetzt werden. Bei solch automatisierten Abläufen wird den Unternehmen zudem verboten, bestimmte Daten zu verwenden. Dazu gehören Daten über den emotionalen oder psychologischen Zustand eines Mitarbeiters sowie aus persönlichen Gesprächen. Weiters fallen darunter Daten zu tatsächlichen oder vermeintlichen Gewerkschaftsaktivitäten, biometrische Daten sowie Daten zur ethnischen Herkunft, Migrationsstatus, politischen Meinungen, Glauben und Gesundheit.

Nach der Einigung heute müssen sowohl das EU-Parlament als auch der Rat (in dem die 27 EU-Staaten zusammenkommen) den Kompromisstext noch final absegnen. Dann haben die Mitgliedsstaaten der Union zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Laut EU-Kommission arbeiteten 2021 in der EU rund 28 Millionen Menschen über digitale Plattformen. Bei rund 5,5 Millionen davon könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen, schätzt die Brüsseler Behörde. (APA, 13.12.2023)