Im Herbst trudelten wieder einmal blaue Briefe in Österreichs Haushalten ein: Per Postweg oder Direktüberweisung wurde erneut der Klimabonus ausgezahlt. Doch nicht alle, die anspruchsberechtigt sind, haben in der Vergangenheit von der Maßnahme, die die finanzielle Mehrbelastung durch den CO2-Preis abfedern soll, zeitgerecht profitiert. Das zeigt ein am Freitag veröffentlichter Rechnungshofbericht. Die Prüfer beleuchteten im Zeitraum von Dezember 2022 bis März 2023 die Abwicklung des Klimabonus sowie des Energiekostenzuschusses – dabei erntet das Finanz- und Innenministerium, aber auch das Klimaschutzministerium Kritik.

Eine Person hält einen RSa-Brief und einen Gutschein im Rahmen des Klimabonus.
Bei der Abwicklung des Klimabonus gibt es durchaus Verbesserungsbedarf, bemängelt der Rechnungshof.
BMK/Perwein

Wie der Bericht zeigt, gab es vor allem bei der Erfassung von Menschen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft Probleme. Anspruchsberechtigt für den Klimabonus sind alle natürlichen Personen, die in einem Kalenderjahr zumindest sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten und entweder die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Um diese Eckdaten der Empfängerinnen und Empfänger zu erheben, glich das Klimaschutzministerium Daten mit verschiedenen Stellen ab. Das Innenministerium stellte dafür etwa Daten aus dem Zentralen Melderegister zur Verfügung. Darüber hinaus wurde für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft auch der Aufenthaltsstatus erhoben. Laut Rechnungshof zeigte sich im Datenabgleich dabei eine erhebliche Lücke: 17 Prozent aller Menschen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft – und damit rund 295.000 Personen – mit Hauptwohnsitz in Österreich waren im Zentralen Fremdenregister nicht erfasst. Sie erhielten demnach im Herbst 2022 auch keinen Klimabonus. "Dies war ein wesentlicher Faktor für das hohe Aufkommen von Anfragen und Beschwerden", heißt es in dem Bericht.

Das Innenministerium setzte in Folge auch keine Schritte, um diese Lücke systematisch aufzuarbeiten, kritisieren die Prüferinnen und Prüfer. Bei der zweiten Auszahlung im Frühjahr 2023 waren dann all jene Personen anspruchsberechtigt, bei denen nach Abgleich mit dem Zentralen Fremdenregister kein Ergebnis vorlag. Das betraf auch Menschen, deren Aufenthaltsstatus nicht bekannt war. "Für die Annahme eines rechtmäßigen Aufenthalts dieser Personen fehlte die Grundlage", heißt es in dem Bericht. Unterm Strich erachtete das Klimaschutzministerium 9,08 Millionen Menschen im Land als anspruchsberechtigt.

Künftig möge das Innenministerium Schritte setzen, um alle Nichtstaatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich zu erfassen, empfehlen die Prüfer. Schließlich wurde der Klimabonus an 95 Prozent aller Anspruchsberechtigten in der ersten Auszahlungsrunde im Herbst 2022 überwiesen beziehungsweise wurden Gutscheine per Post zugestellt. Rund neun Prozent der Postzustellungen wurden nicht abgeholt. Diese wurden laut Rechnungshof an das Klimaschutzministerium retourniert und entwertet. Die betroffenen Personen wurden anschließend in der zweiten Auszahlungsrunde im Frühjahr 2023 einbezogen.

Rund vier Milliarden Euro

Der Klimabonus selbst unterlag einigen Novellen. Ursprünglich war eine regional gestaffelte Zahlung geplant. Durch eine Gesetzesnovelle im Juni 2022 wurde der Sockelbetrag für 2022 auf 250 Euro erhöht. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf die Hälfte des Betrags. Hinzu kam der Antiteuerungsbonus von abermals 250 Euro. "Diese Änderung der Grundkonzeption des Klimabonus erfolgte spät und führte zu einem erhöhten Zeitdruck bei der Umsetzung sowie zu verlorenen Aufwendungen", heißt es im Rechnungshofbericht. Die Gesamtkosten stiegen damit von den ursprünglich geplanten 1,2 Milliarden auf rund 4,1 Milliarden Euro.

Viel Kritik gab es auch an der Postzustellung des Klimabonus. Das Klimaschutzministerium erhob für die Auszahlung die Kontoverbindungen beim Finanzministerium und bei der Pensionsversicherungsanstalt. Dort, wo keine Kontodaten verfügbar waren, wurde der Klimabonus in Form von Waren- und Wertgutscheinen per Post zugestellt. Für viele Anspruchsberechtigte seien die Kriterien für das Heranziehen von Kontodaten unklar gewesen, weshalb es zu zahlreichen Beschwerden kam, bemängeln die Prüfer. Und auch mit den Beschwerden sei unzureichend umgegangen worden: In der Hotline kam es zu langen Wartezeiten, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle war laut Prüfern aufgrund der stark eingeschränkten Zuständigkeit und fehlenden Schlichtungspotenzials "unzweckmäßig".

Insgesamt beliefen sich die Kosten allein für die Abwicklung des Klimabonus im Jahr 2022 auf rund 26 Millionen Euro. Die Gutscheinvariante war in der Abwicklung besonders teuer: Die Postsendungen machten nur 15 Prozent des Gesamttransfervolumen aus, verursachten aber 81 Prozent der Abwicklungskosten. Der Rechnungshof empfahl daher, im Sinne der Sparsamkeit und Bürgerfreundlichkeit künftig vermehrt auf Direktüberweisungen zu setzen.

Geringe Antragszahlen bei Energiekostenzuschuss

Neben dem Klimabonus nahm der Rechnungshof auch den Energiekostenausgleich unter die Lupe. Im Rahmen dessen wurden einmalig 150 Euro zur Abfederung der hohen Energiekosten an Haushalte ausgezahlt. Für die Abwicklung war in erster Linie das Finanzministerium zuständig, das die Umsetzung wiederum primär an das Bundesrechnungszentrum delegierte. Anspruchsberechtigt waren Personen, die zwischen 15. März und 30. Juni 2022 an zumindest einem Tag einen Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet hatten und auf deren Namen der Stromvertrag lief. Zusätzlich galt eine Einkommensobergrenze von 55.000 Euro für Einpersonenhaushalte und 110.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte.

Die Antragszahlen blieben gering, woraufhin die Einreichfrist um fünf Monate verlängert wurde. Insgesamt beantragten nur 74 Prozent der anspruchsberechtigen Haushalte den Zuschuss. 85 Prozent von ihnen wurden positiv geprüft. Der Rechnungshof ortet mehrere Gründe für die niedrige Antragsquote: Sie reichen von Problemen bei der Postzustellung bis zu verschiedenen Konstellationen, bei denen Haushalte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keinen Anspruch auf den Energiekostenausgleich hatten. Laut Prüfern waren diese Konstellationen dem Finanzministerium durchaus bekannt, "es nahm sie jedoch bei der Umsetzung in Kauf". Und auch bei dieser Maßnahme sei das Beschwerdemanagement unzureichend gewesen, zudem analysierte das Ministerium das Projekt nicht zeitnah. Unterm Strich beliefen sich Kosten für die Abwicklung des Energiekostenausgleichs auf rund 21 Millionen Euro. In Relation zu den Auszahlungen von 378 Millionen Euro sind das 5,6 Prozent.

Insgesamt war die Abwicklung des Zuschusses teuer: Die Kosten pro Transaktion waren beim Energiekostenausgleich laut Bericht rund dreimal so hoch wie beim Klimabonus.

Durchaus positiv fällt die Rückmeldung des Klimaschutzministerium auf den Bericht aus: „Der Rechnungshofbericht bescheinigt der Abwicklung des Klimabonus durch das Klimaschutzministerium eine gute Note", heißt es aus dem Ministerium von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Dort werden die geringen Abwicklungskosten des Klimabonus betont, die nur 0,6 Prozent der Gesamttransferleistung ausmachen. Und: "99 Prozent der Überweisungen waren fehlerfrei." Dennoch sehe man den Bericht als Ansporn, das System weiter zu verbessern und für alle Anspruchsberechtigen einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

Kritik an dem Maßnahmen kam nach der Veröffentlichung des Berichts von den Neos. Der Bericht zeige, dass Türkis-Grün bei den Antiteuerungsmaßnahmen völlig plan- und ziellos mit Steuergeld um sich geworfen habe, kritisierte der pinke Wirtschaftssprecher Gerald Loacker. "Allein für den Klimabonus haben ÖVP und Grüne fast so viel Geld ausgegeben, wie für den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2030 vorgesehen ist", legte der Neos-Politiker nach. (Nora Laufer, 15.12.2023)