Justizministerin Alma Zadic
Justizministerin Alma Zadic: Es sollen bewusst Gesellschafterinnen, Gründerinnen und Unternehmerinnen sichtbar gemacht werden.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien - Der Nationalrat hat am Freitag das erste auf Bundesebene in rein weiblicher Form verfasste Gesetz beschlossen. Mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz wird eine vor allem für Start-Ups gedachte neue Rechtsform geschaffen, die eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Für Debatten sorgte im Plenum nicht nur der Inhalt des Gesetzes, sondern auch die Form, in der es vom Justizministerium vorgelegt wurde.

Die FPÖ kritisierte, dass das Gesetz in rein weiblicher Form für ein eigenartiges "ideologisches Experiment", mit dem die Gesellschaft transformiert werden solle, verwendet werde. Auch inhaltlich übten die Freiheitlichen Kritik. Durch die neue Gesellschaftsform werde das Gründen nicht leichter, so der Abgeordnete Harald Stefan.

Alle Geschlechter gemeint

Die ÖVP, die im Vorfeld ebenfalls die rein weibliche Form des Gesetzes kritisiert hatte, verteidigte ihre Zustimmung. Letztendlich hätte die Fraktion die Formulierung "in Kauf genommen, weil es um den Inhalt geht", sagte die Abgeordnete Bettina Zopf. "Mit der weiblichen Form helfen wir aber keiner einzigen Unternehmerin und keiner einzigen Mitarbeiterin, aber mit dem Inhalt des Gesetzes tun wir es", betonte Zopf. Die Unternehmensgründungen würden dadurch moderner, einfacher und international attraktiver.

Justizministerin Alma Zadic betonte ebenfalls, dass mit dem Gesetz "die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der besten Ideen in diesem Land" geschaffen würde. Damit solle verhindert werden, dass Gründerinnen und Gründer in andere Länder auswandern. Nachdem die Gesetze bisher in der Regel nur in der männlichen Form verfasst wurden, auch wenn Menschen aller Geschlechter gemeint waren, sei in diesem Gesetz die rein weibliche Form des Gesetzes sei gewählt worden, um bewusst Gesellschafterinnen, Gründerinnen und Unternehmerinnen sichtbarer zu machen.

SPÖ und NEOS störte nicht die Form, sondern der Inhalt des Gesetzes. Henrike Brandstötter von den Pinken zeigte sich enttäuscht, dass es mit dem Gesetz nicht gelungen sei, den österreichischen Wirtschaftsstandort zu attraktivieren. Ähnlich sah es die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher, die überdies bemängelte, dass die Sicherheit zugunsten der Flexibilität aufgegeben worden sei und es Mängel bei der Transparenz gebe.

Klare Mehrheit

Bei der anschließend namentlichen Abstimmung gab es schließlich mit 83 Ja-Stimmen und 65 Nein-Stimmen eine klare Mehrheit für das Gesetz.

Im Gesetzestext finden sich durchgehend weibliche Formulierungen (z.B. "Gesellschafterinnenversammlung", "Gründungsgesellschafterinnen", "Geschäftsführerinnen") ohne männliches Pendant. Allerdings wird ausdrücklich festgehalten, dass sich diese Bezeichnungen auf alle Geschlechter in gleicher Weise beziehen. Inhaltlich baut die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber - etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen - über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher AGs vorbehalten waren. "Verpackt" ist die neue FlexKapG in einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz. Damit soll unter anderem auch das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden. (APA, 15.12.2023)