Protest Letzte Generation
Ende November betonierten sich auch Aktivisten auf dem Ring Höhe Parlament fest.
APA/LETZTE GENERATION

Wien – Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun Ermittlungen gegen den freiheitlichen Salzburger Landtagsabgeordneten und früheren Stadtparteichef Dominic Maier wegen des Verdachts der Verhetzung eingeleitet. "Die Immunität wurde vom Landtag aufgehoben und somit formell ein Verfahren eingeleitet", teilte Staatsanwaltschaftssprecherin Elena Haslinger am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.

Der FPÖ-Politiker hat nach einer Klebeaktion von Klimaaktivisten am 6. März 2023 in der Stadt Salzburg auf Tiktok und Instagram ein Video veröffentlicht. "Ökoterroristen, Barrikadenbauer und Autozündler sind nun auch in Salzburg angekommen", kommentierte er darin. Dieselben Worte verwendete Maier auch in einer Presseaussendung wenige Tage zuvor. Darin beklagte er Vandalismus, nachdem Jugendliche in der Stadt mit Schablonen und Sprühdosen Markierungen am Boden aufgebracht und damit zum "Klimastreik" aufgerufen hatten.

Vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurde der Weisungsrat im Justizministerium mit der Causa befasst. Das Ministerium stimmte dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft zu. Diese hatte erläutert, dass die inkriminierten Aussagen des Beschuldigten geeignet seien, die Klimaaktivisten als destruktiven Teil der Gesellschaft darzustellen, gegen sie zu Hass aufzustacheln und diese Personengruppe in der öffentlichen Wahrnehmung verächtlich zu machen (Paragraf 283 StGB).

Ermittlungen gegen 52 Personen der Letzten Generation

Nachdem die Anzeige einer Aktivistin der Letzten Generation gegen Maier publik geworden war, hatte FPÖ-Klubchef Andreas Schöppl gegenüber den "Salzburger Nachrichten" erklärt, es handle sich um eine Wortwahl, die durchaus angemessen sei und die durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein sollte.

Indes wird gegen Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung (Paragraf 126 StGB) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 278 StGB) ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat dazu nun konkrete Zahlen bekanntgegeben. Demnach laufe ein Verfahren gegen 52 Personen, erklärte Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien auf APA-Anfrage - "davon gegen 29 Beschuldigte auch wegen Paragraf 278 StGB".

Teile kritischer Infrastruktur schwer beschädigt

Bisher war bei der Staatsanwaltschaft stets nur die Rede von "einem Verfahren gegen mehrere Personen" gewesen. Die Letzte Generation sprach am Donnerstag gegenüber der APA von einer "Ausweitung der Ermittlungen". Das Verfahren steht in Zusammenhang mit den November-Protesten der Klimaschutzgruppe. Dabei hatten sich die Protestierenden mit einer Sand-Superkleber-Mischung auf der Südautobahn (A2) und am Wiener Ring festbetoniert.

Der Anfangsverdacht gründet sich laut Staatsanwaltschaft darauf, dass Autobahnen sowie Verkehrsknotenpunkte als Teile der kritischen Infrastruktur schwer beschädigt worden seien. Zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen. In diesem Zusammenhang wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Definition einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 278 StGB genannt. Im Gesetzestext wird unter anderem auf die Begehung von "nicht geringfügigen Sachbeschädigungen" verwiesen. Es handle sich um jene Sachbeschädigungen, die sich gegen wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur richten, wurde erklärt. (APA, 21.12.2023)