Zwei Rebhühner.
Zwei Rebhühner.
imageBROKER/FLPA/Phil McLean

Wien – Ein neues Volksbegehren "Für ein Bundesjagdgesetz" fordert ein Bundesjagdgesetz auf Basis von Ökologie und Tierschutz, das die Jagd auf Vögel massiv reduziert. Die Initiatoren Verein gegen Tierfabriken (VGT), Tierschutz Austria, AG Wildtiere und Ökologischer Jagdverband werben aktuell um Unterstützungserklärungen. In diesem Zusammenhang machen sie darauf aufmerksam, dass in Österreich jährlich rund 200.000 Vögel bei der Jagd geschossen oder per Falle getötet werden.

40 Prozent würde dabei gar nicht zu den "jagdbaren Arten" zählen. Als Hotspots der Vogeljagd wurden Ober- und Niederösterreich genannt, wo im Durchschnitt der vergangenen drei verfügbaren Jahre 68.800 bzw. 62.500 Vögel gestorben seien.

Bei der Auswahl der Vögel spiele keine Rolle, ob die betroffenen Arten gefährdet sind (Turteltaube, Tafelente, Rebhuhn, Bekassine etc.) oder ob sie EU-rechtlich geschützt sind (z. B. Eichelhäher). Nicht einmal vor der Brutzeit mache die Vogeljagd halt, hieß es am Donnerstag in einer entsprechenden Aussendung. Und auch EU-rechtlich verbotene Fallen kämen zum Einsatz.

14 Grundsätze

Dagegen habe das Volksbegehren "Für ein Bundesjagdgesetz" 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen. Unter anderem wird gefordert, dass für alle jagdbaren Tierarten jeweils eine Schonzeit gelten solle, die als Minimum gewährleistet, dass säugende Muttertiere bzw. fütternde Elterntiere nicht getötet werden. Grausame Fang- und Jagdmethoden sollen nicht angewendet werden dürfen. Bleihaltige Munition soll vollständig verboten werden. (APA, red, 28.12.2023)