Will ein Zitierverbot durchsetzen: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, im Bild mit Justizministerin Alma Zadić.
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Trotz des Wahlkampfs, der 2024 über uns hereinbrechen wird, muss die Regierung auch noch etwas arbeiten – zugegeben, unter erschwerten Bedingungen. Die intensiver werdende Wahlauseinandersetzung belastet zunehmend auch das Klima zwischen den Regierungspartnern ÖVP und Grüne, die sich nun auch kommunikativ so weit voneinander entfernen, wie sie es inhaltlich ohnedies sind.

Dennoch: Arbeit steht an und muss erledigt werden. Im kommenden Jahr wird es eine Justizreform geben müssen, das hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung vorgegeben: Für die Sicherstellung von mobilen Datenträgern wird es in Zukunft eine richterliche Bewilligung brauchen.

Das wäre an sich leicht zu reparieren, aber es schwirren auch andere Themen herum, die ebenfalls neu und besser geregelt werden müssen: der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf verschlüsselte Kommunikation, wovon sich die Exekutive eine effizientere Terrorabwehr verspricht; eine Weisungskette für die Staatsanwaltschaften, die politischen Missbrauch ausschließt; ein Ausbau der Beschuldigtenrechte, inklusive einer wirksamen Entschädigung bei Freisprüchen.

All das lässt die Reform zu einem sehr komplexen Vorhaben geraten. Es ist eine heikle Abwägung von Rechten, Pflichten und Möglichkeiten. Es darf nicht passieren, dass dabei die Arbeit von Polizei und Justiz, aber auch der Medien behindert wird. Parteiinteressen spielen auch herein. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will ein Verbot für das Zitieren aus Akten durchsetzen und strebt einen Abtausch mit dem sogenannten Medienprivileg an. Da geht es um Ausnahmen für Medienunternehmen beim Datenschutzgesetz. Diese beiden Themen miteinander zu verknüpfen klingt nach einem Erpressungsversuch. Ein solcher Kuhhandel wäre nicht akzeptabel. (Michael Völker, 29.12.2023)