49 Fußgängerinnen und Fußgänger sind im Vorjahr in Österreich bei Verkehrsunfällen getötet worden, das waren genauso viele wie im Jahr 2022. Die größte Opfergruppe waren Seniorinnen und Senioren. Jedes dritte Todesopfer war mehr als 80 Jahre alt, jedes zweite Todesopfer älter als 65 Jahre, zeigt eine Analyse des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ). Drei Viertel der tödlichen Fußgängerunfälle ereigneten sich im Ortsgebiet.

Das Blaulicht eines Einsatzfahrzeuges.
Die Hälfte aller Fußgängerinnen und Fußgänger, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommen, sind älter als 65 Jahre alt.
IMAGO/Maximilian Koch

Jeder achte Verkehrstote des Vorjahres war eine Fußgängerin oder ein Fußgänger. Dazu kommen noch zahlreiche Verletzte – allein im ersten Halbjahr wurden in Österreich mehr als 1.500 Fußgängerinnen und Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt. 25 Todesopfer waren 2023 bereits 65 Jahre oder älter, 16 Todesopfer 80 Jahre oder älter. "Das Risiko, bei einem Unfall zu sterben, ist für ältere Menschen deutlich höher. Umso wichtiger ist es, dass das Verkehrssystem fehlertoleranter und sicherer für ältere Menschen wird", stellte VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest und fordert deshalb "mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet".

Anhalteweg und Tempo

Der Anhalteweg (Reaktionsweg plus Bremsweg) ist bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn doppelt so lang wie bei Tempo 30. "Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger von einem Auto mit 50 km/h angefahren, entspricht das einem Fall aus zehn Meter Höhe", erklärte Mosshammer. Auch die Folgen von Ablenkung, beispielsweise durch Handynutzung beim Steuern, sind bei 50 km/h fataler als bei 30 km/h. Telefonieren verlängert die Reaktionszeit um rund eine halbe Sekunde. Bei 50 km/h werden in einer halben Sekunde rund sieben Meter zurückgelegt, bei 30 km/h rund vier Meter.

"Zudem gehen ältere Menschen in der Regel langsamer, benötigen im Schnitt doppelt so lange für das Überqueren der Fahrbahn. Auch damit ältere Menschen Straßen sicher überqueren können, hilft langsameres Tempo des Kfz-Verkehrs. Fahrzeuge können leichter rechtzeitig abbremsen", sagte Mosshammer. Auf das langsamere Gehtempo von älteren Menschen nehmen zudem zu wenige Fußgängerampeln Rücksicht. "Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung explizit vor, bei Ampelschaltungen die 'Bedürfnisse von Fußgängern, nach kurzer Wartezeit und ohne Eile queren zu können' (§ 36, Absatz 3), zu beachten", merkt der VCÖ an und empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, Fußgängerampeln mit zu kurzer Grünphase der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder in Wien dem Bezirk zu melden. (APA, red. 8.1.2024)