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ICE am Hauptbahnhof München.
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Frankfurt/Berlin – Die gerichtliche Entscheidung über den geplanten Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn (DB) wird voraussichtlich in letzter Sekunde fallen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Verhandlung über die Zulässigkeit des Streiks für 17 Uhr angesetzt, wie das Gericht am Dienstag in Frankfurt mitteilte.

Am Montagabend war die Deutsche Bahn in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert, den für diese Woche angekündigten Ausstand der Lokführer per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Das Unternehmen hatte umgehend Berufung eingelegt. Der Streik soll nach dem Plan der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Dienstag um 18 Uhr im Güterverkehr beginnen, in der Nacht zum Mittwoch im Personenverkehr. Bis Freitagabend will die GDL den Zugverkehr im Kampf für ihre Tarifforderungen lahmlegen, sodass trotz Notfahrplans mit massiven Ausfällen zu rechnen ist.

Die Deutsche Bahn hält den Ausstand für unverhältnismäßig, da sie auf die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich mit einem neuen Angebot reagiert hat. Der deutsche Staatskonzern bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dies ist aus Sicht der GDL unakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle. (APA, 9.1.2023)