Klaus Albrecht Schröder
Die Verjährungsfrist könnte "vom heutigen Tag weg etwa in 20, 30 oder 40 Jahren liegen", schlägt Schröder vor.
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Seit 25 Jahren ist das Kunstrückgabegesetz in Kraft, anlässlich des Jubiläums hatten Kulturminister Werner Kogler und Staatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) die Provenienzforschung als eine "notwendige Konstante" innerhalb der Institutionen bezeichnet. Nun bringt Albertina-Generaldirektor Klaus Albrecht Schröder in einem Interview mit "News" erstmals eine Verjährungsfrist ins Spiel: "Die könnte vom heutigen Tag weg etwa in 20, 30 oder 40 Jahren liegen."

Die Albertina habe seit Jahrzehnten aktive Provenienzforschung betrieben und Werke, die unrechtmäßig in die Sammlung gelangt waren, zurückgegeben. "Aber warum ad infinitum das offen lassen?", fragt sich Schröder in "News" mit Verweis auf den aktuellen Fall des Parthenon Frieses, der einen diplomatischen Streit zwischen Großbritannien und Griechenland ausgelöst hatte. "Wir können Güter, die durch einen Genozid Karls des Großen in den Sachsenkriegen erbeutet wurden und die heute in verschiedenen Museen der Welt sind, nicht mehr zurückverlangen. So gesehen bin ich auch der Meinung, dass wir die Schrecken des Zweiten Weltkrieges nach 120 bis 150 Jahren aufgearbeitet und erledigt haben müssen." (APA, 10.1.2024)