Ein Bitcoin-Paper-Wallet und ein gefälschter Belege über Einzahlungen auf das Bitcoin-Konto liegen auf einem Tisch.
Bitcoin-Paper-Wallets und gefälschte Belege über Einzahlungen auf das Bitcoin-Konto: Das sind die Zutaten für einen neuen Betrug mit Bitcoins.
LPD Wien

In Österreich kommt es derzeit zu einer neuen Form von Betrugsfällen mit Bitcoin. Die Masche funktioniert so: Auf der Straße oder auf Parkbänken hinterlegen die Täter kleine, durchsichtige Sackerln. Darin befindet sich eine gefälschte "Paper-Wallet" mit angeblich darauf befindlichen Bitcoins. Auch ein gefälschter Beleg einer Einzahlung auf dieses Krypto-Konto liegt in dem Sackerl. Das soll suggerieren, dass tatsächlich Bitcoins auf das Krypto-Konto eingezahlt wurden. In den bisher bekannten Fällen handelt es sich immer um 0,22 Bitcoin – meist mit einem Gegenwert von knapp über 9000 Euro.

Scannt der Finder den auf der Wallet befindlichen QR-Code, wird er auf eine Fake-Seite gelotst. Dort soll man den auf der Paper-Wallet angeführten "Private Key" und die "Authentic PIN" eingeben – dieser muss auf der Paper-Wallet aufgerubbelt werden. Optional kann man noch seine Telefonnummer und seine Mailadresse hinterlassen.

Um an den Gegenwert der 0,22 Bitcoin zu gelangen – also dieses Geld ausbezahlt zu bekommen –, muss eine Gebühr in der Höhe von drei Prozent des Betrags bezahlt werden. Das waren bisher immer knapp über 200 Euro.

Wer nun versucht, an das vermeintliche Geld zu kommen, wird über das Einbezahlen der Gebühr abgezockt. Denn der erste Versuch erzeugt freilich eine Fehlermeldung – vom eigenen Konto wurde die Gebühr aber abgebucht. Wer den Vorgang wiederholt, zahlt die Gebühr noch und noch einmal. In Summe handelt es sich hier um nichts anderes als eine Abzocke.

Folgen für die Opfer

Doch die Geschichte geht weiter. Geht ein Opfer zur Polizei und meldet die Abzocke, könnte zum finanziellen Schaden auch eine Anzeige folgen. Denn das Opfer wollte sich ja Geld aneignen, das ihm nicht gehört. Die strafrechtliche Komponente ist hier noch nicht ganz geklärt, heißt es vonseiten der Polizei. Der Straftatbestand "betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch" (§ 148a Strafgesetzbuch) könnte hier aber zur Anwendung kommen. "Im Einzelfall wird zu prüfen sein, ob hier eine Straftat vorliegt", sagt ein Sprecher der Landespolizeidirektion Wien.

In einem Plastiksackerl liegt zusammengefaltet eine Bitcoin-Paper-Wallet.
In Plastiksackerln liegen sie auf der Straße oder der Parkbank. Mit vermeintlich verlorenen Bitcoin-Paper-Wallets zocken Betrüger Gebühren ab.
LPD Wien

Die Polizei geht davon aus, dass es sich bei dieser Bitcoin-Abzocke auch um eine besondere Form des Phishing handelt. Denn allgemein wird dabei durch die Täter versucht, das Gegenüber zur Bekanntgabe persönlicher (Finanz-)Daten zu bewegen. In weiterer Folge könnte durch die von der Person bekanntgegebenen Daten dieser ein weitaus größerer Schaden entstehen. Die Polizei warnt daher vor dieser neuen Masche. Es gelte der altbewährte Grundsatz: Geld liegt nicht auf der Straße – auch keine Bitcoins.

Vorfälle melden

Wer ein solches Bitcoin-Sackerl findet, sollte es zur nächsten Polizeistelle bringen. Keinesfalls sollte versucht werden, den QR-Code zu scannen. Die Polizei schließt derzeit nicht aus, dass jener Link, auf den der QR-Code führt – oder jeder diesbezügliche Datei-Anhang –, selbst eine Schadsoftware enthalten kann.

Mails, SMS oder Briefe, die auf hohe Gewinne hinweisen oder in denen versucht wird, Geld zu erfragen (etwa der Mutter-Kind-Trick oder der Hilferuf nach Geld aus dem Urlaub), sollten immer ignoriert werden. Rechtschreib- und Grammatikfehler weisen oft darauf hin, dass diese Nachrichten Fälschungen sind. Cyberkriminelle agieren oftmals international und nutzen daher Übersetzungstools – ein Faktum, das man vielen Texten immer noch oft anmerkt.

Auch das Vorhandensein eines Logos heißt nicht, dass eine Nachricht echt ist. Logos werden oft gestohlen, das ist zuletzt auch der Polizei widerfahren. In Wien gab es Betrügereien mit gefälschten Strafzetteln, bei denen das Logo der Polizei verwendet wurde. Auf parkenden Autos wurden Fake-Strafzettel angebracht – egal, ob das Fahrzeug im Parkverbot stand oder nicht. Die Zettel hatten als Briefkopf das Polizei-Logo. Zur Überweisung der angeblichen Strafe war ein QR-Code aufgedruckt. Hierbei handelte es sich um einen Phishing-Betrug. (Bettina Pfluger, 16.1.2024)