Preisgünstig, klimafreundlich, dezentral: Photovoltaik, so sind sich fast alle einig, ist eine Angelegenheit, die es unbedingt zu fördern gilt. Aber wie? Die Regierung – konkret das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler (Grüne) – hat sich zu einem durchaus radikalen Schritt entschlossen. Ein bisher kompliziertes Fördersystem ist seit dem 1. Jänner für Privatpersonen gestrichen – und dadurch ersetzt, dass beim Kauf kleiner PV-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr zu bezahlen ist. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum Jahr 2026 und gilt auch für Komponenten, etwa Speicher, sofern sie mit der Anlage gemeinsam erworben werden.

Solaranlagen sind jetzt steuerbefreit, aber haben die Kunden auch etwas davon?
Die Steuerbefreiung bei Solaranlagen hat einige Tücken.
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Damit könnten allerdings Probleme einhergehen. Die PV-Branche erfreut sich reger Nachfrage. Auch ohne Umsatzsteuerbefreiung wurde im Jahr 2022 erstmals mehr als ein Gigawatt an Sonnenstromanlagen installiert; 2023 wurde dieser Rekord nochmals verdoppelt. Werden die sinkenden Kosten angesichts dessen wirklich an die Endkundinnen und -kunden weitergegeben? Oder heimsen die Unternehmen schlicht höhere Profite ein? Die Frage stellt sich umso dringlicher, wenn man in einen boomenden Markt hineinfördert.

Video: Neues Fördersystem für Photovoltaik-Anlagen.
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Agentur beobachtet Markt

"Wie überprüfen wir, ob das ankommt?", fragte auch Gewessler bei einem Termin nach einem Gespräch mit Vertretern der PV-Industrie am Dienstagvormittag. Und gab auch gleich die Antwort: Die Österreichische Energieagentur – ein Thinktank für Energiefragen mit Sitz in Wien – werde vom Klimaschutzministerium beauftragt, eine Marktbeobachtung durchzuführen. Deren Bestandteile seien beispielsweile, Angebote einzuholen, Rechnungen zu vergleichen und telefonische Befragungen durchzuführen. Auf diese Art will man ermitteln, ob die Preise auch wirklich im gleichen Ausmaß fallen, wie die Steuer sinkt.

Warum kommt bei einer derartigen Wettbewerbscausa die Energieagentur zum Einsatz und nicht die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die eigentlich für derartige Angelegenheiten zuständig ist? Der Grund: Die Regierung kann der unabhängigen BWB keine Aufträge erteilen. Gewessler geht davon aus, dass die BWB ohnehin tätig wird, sollten sich konkrete Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bei den Preisen infolge der Recherchen der Energieagentur auftun. "Derzeit deutet aber nichts darauf hin", betont die Ministerin.

Mit oder ohne Steuerbefreiung, es dauert knapp zehn Jahre, bis Privatpersonen die Kosten einer PV-Anlage wieder hereingespielt haben – weil die Ausgaben für Strom aus anderen Quellen niedriger sind. So führt es Kurz Leeb aus, stellvertretender Vorsitzender des Branchenverbands PV Austria. Die Steuerbefreiung gilt übrigens nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für sogenannte Balkonkraftwerke: Mini-PV-Anlagen mit ein bis zwei Modulen, für deren Betrieb es nur eine Meldung an den Netzbetreiber und den Anschluss an eine Steckdose braucht. (Joseph Gepp, 23.1.2024)