Der Prozess am Wiener Straflandesgericht startet am 2. Februar.
Der Prozess am Wiener Straflandesgericht startet am 2. Februar.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen weiteren gewaltbereiten Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) Anklage erhoben. Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage mitteilte, muss sich ein 19-Jähriger am 2. Februar unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 278b) vor einem Schöffensenat verantworten. Er soll auf seinem öffentlich einsehbaren Instagram-Account IS-Propaganda betrieben haben.

Darüber hinaus umfasst die Anklage aber weitere Delikte: Demnach betrat er am 29. Mai 2023 eine Bäckereifiliale mit einer Schreckschusspistole und zielte damit auf einen Mann. In weiterer Folge feuerte er gemeinsam mit einem Mittäter mit der Schreckschusspistole in Richtung von zwei Personen, wobei die eine ein Knalltrauma davontrug und die andere eine Schürfwunde am linken Unterarm sowie einen Tinnitus am linken Ohr erlitt.

IS-verherrlichende Instagram-Storys

Vier Tage davor hatte der 19-Jährige mit einem Komplizen vor dem Bahnhof Floridsdorf einen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Es soll am frühen Morgen zu einem Disput gekommen sein, am Ende bekam der Kontrahent des IS-Sympathisanten die täuschend echt aussehende Waffe ins Gesicht gedrückt. Am 22. Mai wiederum soll der Mann einen anderen zu Boden geschlagen und ihm dann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Das Opfer musste mit einem verschobenen Nasenbeinbruch, einer Schädelprellung und einem Schleudertrauma in einem Spital behandelt werden.

Seit April 2022 soll der 19-Jährige bosnischer Herkunft auf Instagram Loblieder und Kampfgesänge des IS veröffentlicht sowie Botschaften radikalislamistischer Prediger verbreitet haben, in denen der IS beispielsweise als "Festung gegen die Feinde" bezeichnet und der "Märtyrertod" verherrlicht wurde. Er teilte auch Instagram-Storys von zwei IS-Kämpfern. Die Verhandlung ist auf einen Tag anberaumt, im Fall eines Schuldspruchs drohen dem 19-Jährigen mehrere Jahre Haft. (APA, red, 25.1.2024)