Salzburger Festspiele
Gegen Intendant Markus Hinterhäuser bestehe laut der Staatsanwaltschaft München "kein Anfangsverdacht".
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Die Staatsanwaltschaft München hat die von Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke eingebrachte Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den Intendanten der Salzburger Festspiele, Markus Hinterhäuser, abgewiesen. Das berichteten die Salzburger Festspiele am Donnerstag in einer Aussendung. Bereits in der Vorwoche hat die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Anzeige in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung der Zahlungspflicht nach Absagen im Coronajahr 2020 abgewiesen.

"Damit haben sich alle strafrechtlichen Anschuldigen Herrn Ablinger-Sperrhackes zu Lasten der Salzburger Festspiele vollumfänglich als unzutreffend erwiesen", informierten die Salzburger Festspiele. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I teilte ebenfalls am Donnerstag auf APA-Anfrage mit, dass ihre Behörde im vergangenen Dezember durch eine Strafanzeige mit der rechtlichen Prüfung einer Stellungnahme eines Verantwortlichen für die Pressearbeit der Salzburger Festspiele gegenüber der Süddeutschen Zeitung befasst worden sei. In dieser Stellungnahme sollten laut der Strafanzeige unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über den Berufsverband "art but fair UNITED" enthalten gewesen sein.

Im Kern eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung

"Bei dem in der Strafanzeige geschilderten Sachverhalt kommt nur ein sogenannter Privatklagedelikt in Betracht. Die öffentliche Klage wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, dies ist hier nicht der Fall", erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Hintergrund der in der Anzeige geschilderten Äußerungen sei im Kern eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung bei den Salzburger Festspielen. "Eine besondere Schutzbedürftigkeit des Anzeigeerstatters ist nicht gegeben. Es steht dem Antragsteller frei, durch Erhebung einer Privatklage vor dem zuständigen Amtsgericht die beantragte Bestrafung selbst zu bewirken."

Anfang voriger Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg die Strafanzeige des Berufsverbands für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik "art but fair UNITED" gegen den Intendanten der Salzburger Festspiele, Markus Hinterhäuser, sowie den Kaufmännischen Direktor Lukas Crepaz und Ex-Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler abgewiesen hat.

Die von "art but fair UNITED" angezeigten Tatbestände lauteten auf schweren Betrug durch Täuschung, Nötigung und gefährliche Drohung, sowie auf "Untreue im Zusammenhang mit nichtwidmungsgemäßer Verwendung von Sponsorengeld für die coronabedingt verkürzte Version der Salzburger Festspiele 2020", so der Berufsverband. Die Anzeige wurde im Dezember 2023 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien eingebracht und an die Staatsanwaltschaft Salzburg weitergeleitet. Dort wurde nach Prüfung der Anzeige festgestellt, dass "kein Anfangsverdacht vorliegt und daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird", wie eine Behördensprecherin erklärt hatte.

Auch in Wien ist ein Verfahren anhängig

Laut den Salzburger Festspielen habe das Direktorium inmitten der Coronapandemie im Sommer 2020 als einziges Festival unter Aufnahme eines hohen persönlichen Risikos über 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben. "Das von den Salzburger Festspielen hierfür entwickelte Präventionskonzept wurde weltweit Grundlage für die Ermöglichung von Kulturveranstaltungen in der Pandemie."

In der Causa ist auch ein zivilrechtliches Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien anhängig. "Art but fair UNITED", als dessen Sprecher der Kammersänger Ablinger-Sperrhacke fungiert, sieht die Causa als Musterklage, bei der auch angeblich unzulässige Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelange Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gerichtlich geklärt werden sollen. (APA, 1.2.2024)