Das Bild zeigt Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky
Florian Tursky (ÖVP): "Unser Ansatz war immer, dass der AI Act auf europäischer Ebene kommen muss."
APA/BMF

Die EU-Botschafter haben am Freitag das neue EU-Gesetz für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gebilligt. Einige Mitgliedsländer wie Deutschland oder Frankreich hatten vor zu scharfen Auflagen gewarnt, um die technologische Entwicklung nicht zu gefährden. Nachdem Deutschland seinen Widerstand aufgegeben hatte, hatte auch Frankreich eingelenkt. Österreich hat seine Zustimmung zu den finalen Texten erneut bekräftigt.

Die EU-Kommission hatte im April 2021 mit dem "AI Act" das erste globale Regelwerk für KI vorgeschlagen. Sie will damit globale Standards für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz setzen.

Auch Österreich stimmte zu

"Die rasanten Entwicklungen von künstlichen Intelligenzen zeigen den Handlungsbedarf für eine klare gesetzliche Regulierung deutlich, denn wir wollen die Chancen der Technologie gemäß unserer Werte nutzen. Unser Ansatz war immer, dass der AI Act auf europäischer Ebene kommen muss. Es steht daher außer Frage, dass Österreich dem AI Act zustimmen und unverzüglich mit der nationalen Umsetzung beginnen wird", betonte der Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky (ÖVP), in einer Aussendung.

"Künstliche Intelligenz ist einerseits eine große Chance, die nicht verpasst werden darf, andererseits bringt sie viele Herausforderungen mit. Die Einigung auf den AI Act ist die erste umfassende KI-Regulierung der Welt, und damit wird Künstlicher Intelligenz auch in Österreich ein wichtiger Rahmen verpasst", ergänzte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP).

Streitpunkt biometrische Überwachung

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikoklassen ein: Je höher das Risiko, desto strenger die Sicherheits- und Transparenzanforderungen. Diese beinhalten beispielsweise die Schaffung eines Risikomanagements, die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und technische Dokumentationen. Der Rechtsrahmen gilt sowohl für öffentliche als auch für private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind.

Der größte Knackpunkt in den Verhandlungen unter den EU-Institutionen war die biometrische Überwachung. Die Einigung sieht strenge Beschränkungen für die umstrittene Nutzung biometrischer Identifizierungssysteme vor. Diese wird vor allem in der Strafverfolgung eingesetzt. Allerdings wurden auch zahlreiche Ausnahmen definiert, bei denen die biometrische Fernüberwachung via KI möglich sein soll. Auch Sanktionen sind vorgesehen: Die Geldstrafen für Verstöße gegen das KI-Gesetz wurden als Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr bzw. als im Voraus festgelegter Betrag festgelegt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Der Kommissionsvorschlag wurde um Anwendungen ergänzt, in denen Technologie aus KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck anschließend in ein hochriskantes System integriert wird. Für Basismodelle, die verschiedenste Aufgaben erfüllen, wurden bestimmte Transparenzpflichten eingeführt.

Laut Einigung soll das KI-Gesetz - mit Ausnahme einiger spezifischer Bestimmungen - zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten zur Anwendung kommen. Der Text muss zuvor noch vom EU-Parlament und vom Rat (der Mitgliedstaaten) formell angenommen werden. (APA/red, 2.2.2024)