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Die "Süddeutsche Zeitung" ist derzeit mit Kritik – unter anderem von Reporter ohne Grenzen – konfrontiert. Die "SZ"-Chefredaktion soll E-Mail-Konten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft haben, um herauszufinden, wer interne Informationen aus Redaktionskonferenzen nach außen getragen hat. In einer dieser internen Konferenzen ging es unter anderem um den Plagiatsvorwurf gegenüber der stellvertretenden "SZ"-Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid, über den der Branchendienst Medieninsider berichtete. Reporter ohne Grenzen sah aufgrund der Vorgangsweise der "SZ"-Chefredaktion in einer ersten Reaktion "den Quellenschutz in Gefahr".

"SZ" sieht "Verletzung des Redaktionsgeheimnisses"

In einer ausführlichen Stellungnahme verteidigte die "Süddeutsche Zeitung" ihr Vorgehen, "die Detailgenauigkeit und Fülle von Zitaten begründeten den Verdacht, dass offenbar die gesamte Konferenz abgehört bzw. womöglich gar aufgenommen und im Wortlaut an Dritte weitergegeben worden war. Wäre das so passiert, so handelte es sich nicht nur um einen Vertrauensbruch gegenüber den eigenen Kolleginnen und Kollegen, sondern möglicherweise sogar um eine Straftat nach Paragraf 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Um eine Verletzung des Redaktionsgeheimnisses handelt es sich in jedem Fall", heißt es darin.

"Die mutmaßliche Aufzeichnung und Weitergabe einer gesamten Redaktionskonferenz" sei "nicht hinnehmbar", so die "Süddeutsche Zeitung", daher sollte "der Versuch unternommen werden festzustellen, wie die Informationen aus der Redaktionskonferenz gelangen konnten – und möglicherweise auch durch wen".

"Kein Ergebnis"

Die Überprüfung – die laut "SZ" im Einvernehmen mit dem Betriebsrat stattfand – habe sich auf den "Datenverkehr zwischen IP-Adressen der Redaktion und dem Branchendienst und auf mögliche technische Hinweise auf Ton- oder Videomitschnitte von der 'geleakten' Redaktionskonferenz vom 20. Dezember 2023" bezogen und kein Ergebnis gebracht, "weitergehende Maßnahmen erfolgten nicht". Der Redaktionsausschuss sei an dieser Überprüfung nicht beteiligt gewesen, er wurde "aber von Chefredaktion und Betriebsrat im Nachhinein über das Vorgehen informiert", heißt es in der Stellungnahme. (red, 4.2.2024)