Ärger mit der Finanz: René Benko, Gründer des nunmehr insolventen Signa-Konzerns.
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Es war die nächste aufsehenerregende Nachricht in der Causa rund um die insolvente Signa und René Benko: Wie Ende Jänner via STANDARD bekannt wurde, hat die Republik einen Insolvenzantrag gegen Benko privat gestellt. Konkret tätig wurde die Finanzprokuratur, die als Anwaltsbüro der Republik fungiert. Der Hintergrund sollen Steuerschulden Benkos sein – wie auch die Tatsache, dass er Nachschusspflichten betreffend die Signa Holding in der Höhe von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachkommt.

Am Dienstag fand die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck statt. Bei ihr stellte Insolvenzrichter Hannes Seiser zunächst fest, ob Benko tatsächlich zahlungsunfähig ist – in dem Fall wird dem Insolvenzantrag stattgegeben. Öffentlich war die Tagsatzung nicht; anwesend waren neben Benkos Anwälten nur jene der Gegenseite, der Finanzprokuratur. Benko persönlich erschien nicht. Und: Eine Entscheidung bei alldem blieb vorerst aus. "Seitens der Parteien" seien "weitere Urkunden vorzulegen", gab das Gericht nach dem Termin bekannt. Die Frist zu deren Einreichung läuft bis 5. März, dann wird "auf Basis der sodann verbreiterten Aktenlage" ein neuer Anlauf unternommen.

Benko gegen die Republik, diese Frontstellung findet sich derzeit nicht nur in der Sache der möglichen Privatinsolvenz am Landesgericht Innsbruck. Auch laufen bei unterschiedlichen Unternehmen der Signa-Gruppe derzeit routinemäßige Steuerprüfungen.

Video: Insolvenzentscheidung über Signa-Gründer Benko verzögert sich bis März.
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Igls und Oberlech

Besonders im Visier der Behörden steht zudem eine Luxusvilla in Igls in Innsbruck, mutmaßlich das private Domizil Benkos. Laut Antrag des Finanzamts schuldet die Projektgesellschaft hinter dieser Villa dem Fiskus zwölf Millionen Euro. Die Angelegenheit kam ans Licht, weil sich die Republik im Grundbuch ein Pfandrecht auf die Villa hat eintragen lassen. Hintergrund: Es handelt sich um die Umsatzsteuer, die sich Unternehmen gemeinhin vom Finanzamt zurückholen können – allerdings nur dann, wenn Immobilien gewerblich genutzt werden, nicht etwa privat. Es steht also der Verdacht im Raum, dass die gewerbliche Nutzung, die der geringeren Steuerpflicht zugrunde lag, in Wahrheit gar nicht stattfand.

Nächster, durchaus ähnlicher Fall: das Chalet N, ein Luxushotel im Vorarlberger Oberlech. Hier tauchten zuletzt Zweifel daran auf, ob das Chalet wirklich als Hotel für jede und jeden buchbar ist – oder etwa nur von Benko und seinen Gästen, gewissermaßen privat, genutzt wird. Die Causa ist umso brisanter, als das Chalet N in seiner Eigenschaft als Hotel zwischen 2020 und 2023 rund 1,2 Millionen Euro an Corona-Hilfen erhalten hat. Auch hier prüft das Finanzamt intensiv. Bereits mehrmals sollen Großbetriebsprüfer vor Ort gewesen sein. Letzter Besuch: vergangene Woche.

Bleibt zuletzt die etwaige justizielle Aufarbeitung der Signa-Pleiten. Hier heißt es vonseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem STANDARD gegenüber, dass hinsichtlich der Insolvenz gerade ein möglicher Anfangsverdacht geprüft werde. Ermittlungen hat die Behörde vorerst noch nicht eingeleitet. (Joseph Gepp, 14.2.2024)