Biogasbehälter
Ab 2030 sollen jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden "grünes" Gas in das Gasnetz eingespeist werden.
IMAGO/Frank Hoermann

Wien – Die Regierung hat sich nach monatelanger Verzögerung auf das lange geplante Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) geeinigt. Am Mittwoch passierte eine entsprechende Regierungsvorlage den Ministerrat. Ziel ist es, Gasversorger ab 1. Jänner 2024 zu verpflichten, Erdgas schrittweise durch festgelegte Quoten an Biogas zu ersetzen. Zum Beschluss im Nationalrat benötigte die türkis-grüne Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit Zustimmung von SPÖ oder FPÖ.

Die Begutachtung des EGG-Entwurfs ist bereits Ende März zu Ende gegangen, die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen haben sich dann noch länger hingezogen. Die Regierungsvorlage wird nun an das Parlament übermittelt, wo Mehrheiten für die Zweidrittelmaterie gesucht werden.

Ziel der Vorhabens ist laut Regierungsangaben der Ausbau der heimischen Biogasproduktion. Ab 2030 sollen jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden "grünes" Gas in das Gasnetz eingespeist werden. Versorger müssen sicherstellen, dass sie die Kunden ab dann mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas beliefern (2024 beträgt der Anteil 0,35 Prozent). Gegenüber dem Stand heute bedeutet das mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion (von 0,14 auf 7,5 TWh). Für die Jahre 2024 bis 2030 ist ein stufenweiser Anstieg mit fixen Prozentvorgaben vorgesehen.

Ziel ist Energieunabhängigkeit

Neben dem Schutz des Klimas – laut Regierung werden durch das Erneuerbares-Gas-Gesetz bis 2030 4,2 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 gespart – soll das Gesetz auch die Energieunabhängigkeit stärken. "Denn heimisches Biomethan kann direkt russisches Erdgas ersetzen und verringert so die Abhängigkeit", heißt es in den Regierungsunterlagen.

Ab 2040 soll der heimische Gasverbrauch vollständig durch Biogas gedeckt werden. Eingesetzt werden soll dieses vorrangig in jenen Bereichen, für die es keine anderen Lösungen gibt, vor allem in der Industrie. Die Erzeugung von Biogas erfolgt durch die Verwertung von Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder Biomüll. Bei dem gesamten Prozess wird laut Regierung gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird.

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gesenkt wurden die Strafzahlungen bei Nichterfüllung der Quoten, an denen sich die Gasbranche gestoßen hatte. Die Sanktionen sehen vor, dass Versorger pro fehlende Kilowattstunde 15 Cent als Ausgleichsbeitrag an die EGG-Abwicklungsstelle zahlen müssen (im Entwurf waren noch 18 Cent ab 2025 vorgesehen). Diese Einnahmen sollen dann als Fördermittel für die Errichtung von Biogasanlagen und Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff verwendet werden. Für die ersten Biomethananlagen gibt es zudem ein befristetes Sicherheitsnetz: Dieses soll garantieren, dass die produzierten Mengen auch abgenommen werden. (APA, 21.2.2024)