Die Verhaftung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin hat vielen Deutschen einen Zeitsprung beschert. Plötzlich waren wieder unscharfe Fahndungsfotos in Schwarz-Weiß, zerbombte Fahrzeuge und der Kampf eines schier ohnmächtigen Staates gegen linksextremen Terrorismus gegenwärtig.

Fahndungsplakat mit Mitgliedern der
Fahndungsplakat mit Mitgliedern der "dritten Generation" der RAF.
BKA

Dieser gilt heute, anders als in den 1970er- und 1980er-Jahren, in Deutschland nicht mehr als Hauptbedrohung für innere Sicherheit und Demokratie. Der Blick geht längst auf die Seite der Rechtsextremen. Zu Recht.

Doch man darf die RAF nicht vergessen oder bloß noch als eine abgeschlossene Epoche im Geschichtsbuch betrachten. Der Fahndungserfolg nun zeigt, dass der Staat dies auch nicht vorhat. Das ist richtig so, denn Mord verjährt nicht.

Seit dem Jahr 1998 gilt die RAF als aufgelöst, aber ihre lange und brutale Geschichte ist noch längst nicht zu Ende erzählt. Viele Taten sind ungesühnt, Mörder und Mörderinnen leben im Untergrund, ihre Verurteilung steht aus.

Auch wenn jahre- oder gar jahrzehntelange mühevolle Kleinarbeit nötig ist, dürfen die Ermittlerinnen und Ermittler nicht aufgeben. Wer geraubt und gemordet hat, muss mit den Mitteln des Rechtsstaates verfolgt werden. Das ist der Staat auch viele Jahre später den Opfern und den Familien der Opfer schuldig. (Birgit Baumann, 28.2.2024)