Mann mit Geldbörse
Für die Identifikation wird künftig auch in der restlichen EU keine physische Geldbörse mehr benötigt.
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Das europäische Parlament hat der Verordnung für digitale Identitäten (eIDAS) zugestimmt, mit der Ausweise von Bürgerinnen und Bürgern in der EU digitalisiert werden und grenzüberschreitend nutzbar sein sollen. Laut Plan sollen im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent der Bürger in der Lage sein, eine derartige digitale Lösung für den Zugang zu wichtigen öffentlichen Diensten zu nutzen. Auch digitale Unterschriften soll man leisten können, so wie man das in Österreich heute schon von der ID Austria kennt.

Die entsprechende digitale Geldbörse wird in ein elektronisches Identifizierungssystem eingebettet, das entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllt. Ausgabe, Einsatz, Authentifizierung und Widerruf sollen für Menschen in der EU kostenlos sein.

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Neu hinzugekommen ist der Artikel 45a, der auf Kritik aus der Branche reagiert, wie das Tech-Fachmedium "Golem.de" berichtet. Expertinnen und Experten hatten nämlich befürchtet, dass Browserhersteller zur Integration von staatlichen Zertifikaten gezwungen werden könnten, was entsprechende Angriffe auf die Verbindung (Man-in-the-Middle-Angriffe) beziehungsweise eine staatliche Überwachung der Verbindung ermöglichen könnte.

Der neue Artikel ermöglicht es den Browsern künftig, Vorsorgemaßnahmen "in Fällen begründeter Bedenken hinsichtlich Sicherheitsverletzungen oder eines Integritätsverlusts eines bestimmten Zertifikats oder eines Satzes von Zertifikaten" zu ergreifen, wird das Gesetz in dem Artikel des Fachmediums zitiert. In einem Erwägungsgrund wird angeführt, dass die Anbieter der Browser weiterhin die Freiheit haben, "die Websicherheit, die Domänenauthentifizierung und die Verschlüsselung des Webverkehrs in der Weise und mit der Technologie sicherzustellen, die sie für am besten geeignet halten". (red, 1.3.2024)