Ein Raser wurde in der Nacht auf Montag von der Wiener Polizei mit 114 km/h geblitzt. Er musste seinen Führerschein vorläufig abgeben, der Pkw wurde vorläufig beschlagnahmt.

Wien – In der Nacht auf Montag gegen 22.30 Uhr wurde ein Extremraser im Bereich des Inneren Gürtels und also mitten im Wiener Ortsgebiet mit 114 km/h geblitzt. Das gab die Landespolizeidirektion Wien am Dienstag bekannt. Dem 28-jährigen Lenker wurde wegen der massiven Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht nur der Führerschein vorläufig abgenommen. "Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es zur vorläufigen Beschlagnahme des Pkws", berichtete die Polizei in einer Aussendung. Nach Informationen des STANDARD handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen VW Scirocco. Es ist der erste von der Wiener Polizei vorläufig beschlagnahmte Pkw.

Möglich macht das die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die mit 1. März in Kraft trat. Diese sieht unter anderem vor, dass bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts sowie 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets das Auto vorläufig beschlagnahmt werden kann, sofern geblitzt wurde und auch eine Verkehrssicherheitsgefährdung vorlag.

Video: Im Juni 2023 präsentierten Umweltministerin Leonore Gewessler und Innenminister Gerhard Karner das neue "Raserpaket".
APA

Versteigerung möglich

Wurde der Raser oder die Raserin bereits mehrfach mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt, kann das Fahrzeug behördlich auch dauerhaft abgenommen und versteigert werden. Wird die Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 90 km/h überschritten, kann ein behördliches Verfahren bereits beim ersten Verstoß eingeleitet werden.

Im Fall des 28-jährigen Rasers gab die Polizei bekannt, dass der Lenker durch dichtes Auffahren auf andere Autos sowie abrupte Fahrbahnwechsel "die Verkehrssicherheit stark gefährdet" hat. Er wurde wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt. Die vorläufige Beschlagnahme des Autos gilt zunächst für 14 Tage. (David Krutzler, 5.3.2024)