Schloss Ladendorf im Weinviertel: Auch im Inneren ist der Anblick des Barockbaus trostlos, sieht man von diesem
Schloss Ladendorf im Weinviertel: Auch im Inneren ist der Anblick des Barockbaus trostlos, sieht man von diesem "Fuck Kapitalizm"-Grafitto ab.
imago/viennaslide

Die Gemeinsamkeiten der ehedem vom SK Sturm und seit 2005 vom Bezirksrivalen Grazer Sportklub genutzten Gruabn-Holztribüne, einer Biedermeier-Schule im niederösterreichischen Dobermannsdorf und der Zacherlfabrik mit ihrer orientalistischen Architektur in Wien-Döbling erschließen sich wohl nicht gleich auf den ersten Blick. Es sind drei von 16 Denkmälern, die für die Vielfalt des heimischen kulturellen Erbes stehen und für deren Pflege und Erhalt sich jene Preisträger einsetzten, denen im November die Denkmalschutzmedaille verliehen wurde: Mitglieder des SK Sturm, ein "Hobby"-Denkmalschützer und der Enkel eines Mottenkugel-Fabrikanten, die sich mit ihren Initiativen nachweislich verdient gemacht haben.

Am anderen Ende des Spektrums steht etwa der Eigentümer von Schloss Ladendorf im Weinviertel, ein Nachkomme der Fürsten Khevenhüller-Metsch. Das ehemalige Verwaltergebäude dient ihm als Wohnsitz, während das von einem Feldmarschall Maria Theresias ab 1722 erbaute Barockschloss seit Jahrzehnten völlig dem Verfall preisgegeben ist.

Seit der Reparatur des Dachs in den 1970er-Jahren wurde dort offenbar nicht mehr renoviert. Die Mehrheit der Fenster sind mit Brettern vernagelt, im Inneren morschen die Decken vor sich hin und sind teils bereits eingebrochen. Einsturzgefährdet ist auch der große Saal mit Stuckaturen des aus dem Tessin gebürtigen Wiener Hofstuckateurs Santino Bussi. Die Decke wird notdürftig von Stangen gestützt.

Abbau von Redundanzen

Der Zustand des Schlosses ist trostlos, sieht man von einem "Fuck Kapitalizm"-Graffito aus den 1990ern ab – Zutrittsverbot hin oder her. Etwa zehn Kilometer südwestlich von Mistelbach offenbart sich damit beispielhaft die vielfach monierte Zahnlosigkeit, wenn es ums Denkmalschutzgesetz (DMSG) in seiner aktuellen Form geht: Eingeführt 1923 und seither mehrfach adaptiert, woraus ein etwas überfrachteter, teils schwer les- und vor allem interpretierbarer rechtlicher Rahmen entstand.

Eine noch in dieser Legislaturperiode vorgesehene Gesetzesänderung betrifft folglich auch den Abbau von Redundanzen und die Vereinfachung von Definitionen, vor allem aber sollen die Instrumente des Bundesdenkmalamtes (BDA) unter Beachtung der internationalen Entwicklung gestärkt werden, also etwa Unterschutzstellungen durch Verordnungen auf Ensembles und im Bereich der Unesco-Welterbestätten erweitert werden.

Auf Basis des Regierungsprogramms wurde vom BMKÖS unter Beiziehung des BDA ein Entwurf erarbeitet, zu dem im Zuge des Begutachtungsverfahrens Ende vergangenen Jahres 113 Stellungnahmen eingebracht wurden. Der überarbeitete Entwurf wurde dieser Tage im Ministerrat vorgelegt. Läuft alles nach Plan, soll das neue DMSG mit 1. September in Kraft treten.

Erhaltungspflicht

Die wohl wesentlichste Neuerung betrifft die besondere Erhaltungspflicht für Eigentümer von Denkmälern, ein Paradigmenwechsel, der vom Gemeindebund und der Wirtschaftskammer harsch kritisiert wurde. Letztere meinte, die bereits existierende baupolizeiliche Erhaltungspflicht würde ausreichen. Dass dem in der Praxis nicht so ist, zeigten über die Jahre zahlreiche Fälle (nicht nur Schloss Ladendorf), bei denen Eigentümer historische Bausubstanz über lange Zeit verfallen ließen, um durch baubehördliche Abbruchaufträge eine Zerstörung durchzusetzen.

Ein derartiges spekulatives Verfallenlassen soll mit der Erhaltungsverpflichtung, die sich auf Schäden am Denkmal bezieht, die zu einem Verlust seiner Bedeutung führen, unterbunden werden. Die entsprechenden Fördermittel des BDA wurden deshalb um weitere sechs Millionen Euro (ab 2024) angehoben und umfassen insgesamt rund 21 Millionen Euro jährlich.

Manchen geht die finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern allerdings nicht weit genug. Wer auf weitreichende steuerliche Vorteile hoffte, wurde vorerst enttäuscht. Ein am Vorbild Deutschlands orientiertes Modell wäre auch für den BDA-Präsidenten Christoph Bazil grundsätzlich denkbar. Die Kosten für die Renovierung und Restaurierung sind dort für Denkmaleigentümer über mehrere Jahre verteilt steuerlich absetzbar.

Kulturgüter sollen in Österreich bleiben

Neuerungen sind auch im Bereich der Verfahren rund um die Ausfuhr mobiler Kulturgüter vorgesehen. Zur besseren Einordnung: Jährlich werden rund 1500 solcher Anträge bearbeitet, davon entfällt etwa ein Drittel auf befristete Ausfuhren (u. a. Leihgaben), der Rest auf unbefristete aus dem Kunsthandel. Wie bisher ist ein großer Teil des Kulturguts vom Ausfuhrverbot ausgenommen. Dort, wo es einer Ausfuhrbewilligung bedarf, gewährt nun ein deskriptiver Katalog für die Erteilung mehr Transparenz.

Die wichtigste Änderung in dieser Kategorie betrifft jedoch die Ausweitung des im Grundgedanken bereits bisher bestehenden Ersatzkaufverfahrens. Demnach soll das Verbot der permanenten Ausfuhr an einen Erwerb durch eine öffentliche Sammlung gebunden werden. Durch diese Regelung soll ein Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der zumeist privaten Eigentümer und infrage kommender Sammlungen geschaffen werden. Zeitgleich bekommt das BDA damit ein Instrument, den Rahmen für einen Verbleib von Kulturgütern in Österreich aktiver zu gestalten. (Olga Kronsteiner, 5.3.2024)