Strafen gegen die 'Letzte Generation' wegen eines Protests bei den Salzburger Festspielen wurde nun aufgehoben.
Strafen gegen die 'Letzte Generation' wegen eines Protests bei den Salzburger Festspielen wurde nun aufgehoben.
APA/MAX SLOVENCIK

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg hat nun den Beschwerden zweier Vertreter der "Letzten Generation" gegen Geldstrafen nach einem Klimaprotest bei der Premiere des "Jedermanns" im Juli 2023 Folge gegeben. In einem dritten Fall wurde die Entscheidung noch nicht zugestellt, sie dürfte aber ebenfalls zur Aufhebung der Strafe führen. Eine Frau und zwei Männer hatten damals während der Aufführung Parolen skandiert, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen.

Der "Jedermann" feierte im Vorjahr nicht auf dem Domplatz, sondern im Großen Festspielhaus Premiere. Das populäre Theaterstück war gut eine Stunde alt, als sich die Aktivistin und die Aktivsten von ihren Plätzen erhoben. "Das vereinbarte Signal war der Kuss zwischen Jedermann und Buhlschaft", sagte einer der Männer bei der mündlichen Verhandlung am LVwG Salzburg am 20. Februar 2024. Das Trio - eine Studentin (22), ein Lehrer (34) und ein Sozialpädagoge (26) aus Graz und Graz-Umgebung - versuchte von seinen Sitzreihen im Parterre nach vorne zu gehen bzw. zu laufen. "Ziel wäre es gewesen, unseren Protest von der Bühne ins Publikum zu tragen", sagte die Frau.

Doch mehrere Security-Mitarbeiter und zwei Polizisten in Zivil reagierten rasch. Sie konnten die Klimaaktivisten nach wenigen Metern anhalten. Diese begannen darauf für einige Sekunden lang, lautstark Parolen zum Thema Klimawandel zu skandieren: "Hört auf den Klimarat" oder "Wir alle sind die letzte Generation vor den Kipppunkten". Alle drei wurden dann rasch aus dem Saal begleitet. Wie der für Sicherheit zuständige Mitarbeiter der Salzburger Festspiele als Zeuge sagte, war der Protest nach gut einer halben Minute vorbei. Die Aufführung wurde nicht unterbrochen.

Jeweils 440 Euro

Die drei Steirer erhielten in der Folge einen Strafbescheid der Landespolizeidirektion Salzburg in der Höhe von jeweils 440 Euro wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Lärmerregung. Nachdem ein erster Einspruch abgelehnt worden war, legte das Trio Beschwerde beim LVwG ein, der nun die Strafen aufhob. Wegen der kurzen Zeitdauer des Protests und der nur verhaltenen Unmutsäußerungen aus dem Publikum in Richtung "Was soll das?" sei der Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung "gerade noch nicht" erfüllt, heißt es in der Entscheidung. Die Aktivisten hätten zwar Lärm erzeugt, der ohne Zweifel das Wohlbefinden eines Festspielbesuchers beeinträchtige, und der während einer Theateraufführung auch als ungebührlich zu bewerten sei. Nach Auffassung des Gerichts sei dieses Verhalten aufgrund des verfassungsgesetzlichen Rechts auf Meinungsfreiheit aber zulässig.

Der rechtliche Vertreter der Klimaaktivisten, Gerhard Hackenberger, begrüßte die Entscheidung, übte jedoch Kritik an der Beurteilung des LVwG, wonach die Aktion "gerade noch" von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. "Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit eine Reihe von Fällen entschieden, in welchen ungleich drastischere Aktionen mit wesentlich größerem Störpotenzial als vom Grundrecht gedeckt beurteilt wurden."

Bei der "Jedermann"-Premiere gab es übrigens schon vor dem Protest der "Letzten Generation" einen geplanten und später auch in allen anderen Aufführungen stattfindenden Auftritt von zwei Darstellen als Klimaaktivisten. Diese stürmten die Bühne und besprühten die Fassade von Jedermanns Villa mit oranger Farbe. "Einerseits wurde auch diese Aktion vom Publikum nicht mit Unmut bedacht", berücksichtigte das LVwG. Andererseits habe das Publikum zunächst offenbar keinen Unterschied zwischen der Aktion als Teil der Inszenierung und jener der Aktivisten erkennen können. (APA, 7.3.2024)