Das Bild zeigt einen Postboten mit Amazon-Paketen
Wer Waren bei Amazon bestellt, muss bei bestimmten Produkten künftig mit verkürzten Rückgabefristen rechnen.
IMAGO/MiS

Amazon behauptet gerne, stets im Sinne seiner Kundinnen und Kunden zu handeln und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Tatsächlich ist der Service beim Online-Versandhändler für viele ein Grund, weshalb sie dubiose Geschäftspraktiken in Kauf nehmen und die harten Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter und Zusteller gerne ausblenden. Bequemlichkeit gewinnt. Zum Service zählte bislang auch der großzügige Umgang des Unternehmens mit Retouren – diese Rückgaberichtlinien werden sich in Kürze aber ändern.

Schon in Kürze wird nämlich die Frist für die Rücksendung einer Vielzahl von Produkten erheblich verkürzt. Ab dem 25. April haben Kunden nur noch 14 Tage Zeit, um Artikel aus den Produktkategorien Kamera, Elektronik, Bürobedarf, Computer, drahtlose Produkte, Videospiele, Musik und Video/DVD zurückzugeben. Diese Änderung, die quasi einer Halbierung der bisherigen 30-tägigen Frist darstellt, wurde den Marketplace-Verkäufern in einer offiziellen Mitteilung bekannt gegeben.

Auf Nachfrage des deutschen Nachrichtenmagazins Spiegel wurde die Anpassung der Rückgaberichtlinien von Amazon bestätigt. Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass die Informationen zu Rückgaberecht und -fristen klar unterhalb des Produktpreises aufgeführt bleiben. Die neue Regelung gilt offenbar jedoch nicht für sämtliche Waren der genannten Produktkategorien: Amazon-eigene Produkte, einschließlich Fernseher, Streamingboxen und Tablets der Fire-Reihe, sowie aufbereitete Elektronikartikel aus dem "Renewed"-Programm sind von der Verkürzung ausgenommen, für sie gilt die 30-tägige Rückgabefrist nach wie vor.

Kostenersparnis

Für Käufer bedeutet diese Änderung in erster Linie, dass sie die Entscheidung deutlich schneller treffen müssen, ob sie den bestellten Artikel behalten wollen oder nicht. Ansonsten gilt für eine vollständige Rückerstattung retournierter Ware nach wie vor, dass sich der Artikel in einwandfreiem Zustand befinden muss. Die Rückgabe kann aber ohne Originalverpackung und auch ohne Angabe von Gründen erfolgen. Unverändert bleibt auch die Option, sich die Rückerstattung als Amazon-Guthaben auszahlen oder über die ursprüngliche Form der Bezahlung rücküberweisen zu lassen.

Experten vermuten hinter diesem Schritt von Amazon weniger eine formelle Anpassung an das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß als vielmehr eine strategische Maßnahme, die Kosten im Zusammenhang mit Rücksendungen einzudämmen. Es ist davon auszugehen, dass die Senkung der Retourenquote für Amazon finanzielle Vorteile mit sich bringt, da längere Fristen Kundinnen und Kunden tendenziell dazu verleiten, bestellte Ware doch noch zurückzuschicken.

Prime-Kunden auch betroffen

Von diesen Änderungen dürften übrigens auch Kundinnen und Kunden mit Prime-Abo betroffen sein, da das Unternehmen in diesem Zusammenhang keine Ausnahmen erwähnt hat. Für sie wäre es die zweite Einschränkung innerhalb kurzer Zeit: Seit dem 5. Februar sind Prime-Kundinnen und -Kunden damit konfrontiert, Werbeeinschaltungen bei Filmen und Serien in Kauf nehmen zu müssen. Alternativ dazu können sie eine zusätzliche Gebühr in der Höhe von drei Euro pro Monat zahlen, um weiterhin von Werbung verschont zu bleiben. (bbr, 10.3.2024)