Windpark in Ebene
Eine Gesetzesänderung zur Beleuchtung von Windrädern passierte den Nationalrat am Donnerstag einstimmig. (Symbolbild)
imago/blickwinkel

Wien – Windräder und andere Anlagen sollen künftig nur noch bei Bedarf beleuchtet werden müssen, also etwa wenn sich ihnen ein Flugzeug nähert. Damit kommt es aus Spargründen zu einem Aus der verpflichtenden Nachtbeleuchtung. Die entsprechende Gesetzesänderung passierte den Nationalrat am Donnerstag einstimmig.

"Das rote Dauerblinken der Windräder gehört endlich der Vergangenheit an“, sagt Niederösterreichs Umweltlandesrat Stephan Pernkopf über die Novelle des Luftfahrtgesetzes in einer Aussendung. Windräder sollen nur mehr dann blinken, wenn sich auch wirklich ein Flugzeug nähert. Der Vorstoß zur Änderung kam vonseiten Niederösterreichs. Mit rund 800 Windrädern stehen mehr als die Hälfte aller Windräder Österreichs in diesem Bundesland.

Zudem soll es künftig möglich sein, bestimmte Zivilflugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb zu nutzen, wenn dadurch die Luftfahrtsicherheit gewährleistet bleibt. Damit ist auch unbürokratischer eine Landung in der Nacht möglich, wenn es einen entsprechenden Notfall gibt. (APA, red, 21.3.2024)