Der Angeklagte bestritt vor dem Geschworenengericht in Wels die Tötungsabsicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Wels – Weil er Ende Oktober 2023 in Laakirchen im Bezirk Gmunden seine Ehefrau mit einem Küchenmesser schwer verletzt haben soll, ist ein 66-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Geschworenengericht in Wels bekannte sich der Angeklagte der absichtlichen Körperverletzung schuldig, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Dass der Ehemann seine Frau tatsächlich töten wollte oder ihren Tod in Kauf genommen hätte, soll er nach der Tat aber mehrfach gesagt haben. Sowohl in der Einvernahme scheine laut Anklage eine Aussage dazu auf als auch nach dem Eintreffen der Nachbarin als Erster am Tatort laut Aussage des Opfers selbst. In der Videoaufzeichnung ihrer Aussage sprach die Frau auch von nachwirkenden Beschwerden der Tat, vor allem psychischer Art.

Die Ehe war nach den Aussagen beider recht harmonisch verlaufen. Größere Streitigkeiten gab es nicht, nur in letzter Zeit will die Ehefrau eine Änderung des Verhaltens des 66-Jährigen nach dem Tod von dessen Vater bemerkt haben. Von Trennung oder Scheidung sei nie die Rede gewesen. Die Gutachten bestätigten keinerlei Beeinträchtigungen während der Tat, weder aus psychiatrischer Sicht noch aufgrund von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Der Angeklagte sei voll orientiert gewesen. Auffällig sei, dass er Gefühle kaum verbalisieren könne.

Verurteilter spricht von "Blackout"

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die polizeiliche Einvernahme nach der Tat sowie die Gutachten zur Stichverletzung. Der Beschuldigte hingegen betonte in der Einvernahme, dass er den Tod der Frau nicht in Kauf genommen hätte. Er sprach vor Gericht von einem "Blackout", da die Frau ihn aus der Wohnung verwiesen habe. Ob denn dies für ihn ein allgemein nachvollziehbarer Grund für eine solche Reaktion sei, wollte die Richterin wissen. "Ja, würde ich sagen", antwortete der Angeklagte.

Der Tat war ein Disput des Mannes mit seinem Schwiegervater vorausgegangen. "Eine Lappalie", wie die Staatsanwältin es nannte. Seine Ehefrau hatte ihn beim Frühstück am nächsten Morgen aufgefordert, den Konflikt zu bereinigen. Er rief dann mehrmals beim Schwiegervater an, erreichte ihn aber nicht, und hinfahren wollte er nicht mehr, wie er angab. Die Frau wollte schließlich, dass er zu Mittag die Wohnung verlässt.

Daraufhin habe der 66-Jährige im Bad laut seinen Aussagen in Suizidabsicht eine Vielzahl an Tabletten geschluckt und dies seiner Frau gesagt. Sie meinte, er solle sie nicht erpressen. Daraufhin habe er ein Küchenmesser geholt und mehrfach auf sie eingestochen, so die Anklage, dann ließ er ab. Der Ehefrau gelang es, ihren Bruder anzurufen, der dann die Rettung alarmierte. (APA, 4.4.2024)