Josef Fritzl vor Gericht in Sankt Poelten im Jahr 2009.
Josef Fritzl vor Gericht in Sankt Pölten im Jahr 2009.
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Krems – Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesene Josef Fritzl wird am Dienstag in Krems erneut gerichtlich angehört. Stattfinden wird der nichtöffentliche Termin in der Justizanstalt Stein. Entschieden wird von einem Drei-Richterinnen-Senat, ob der 89-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Der Beschluss nach der Anhörung wird von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Geladen sind die Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-Jährige samt seiner Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems. Hinzu kommen nach Angaben des Landesgerichts "informierte Personen" aus der Justizanstalt, um im Fall der Fälle über dortige Gegebenheiten Auskunft zu geben. Der Termin ist von 13 bis 14 Uhr angesetzt.

Traum von "selbstbestimmtem Leben"

Verteidigerin Wagner gab in der Mittagszeit vor der für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Justizanstalt Stein ein Statement ab. Zwei Gutachten würden Fritzl "einen entsprechenden Gefährlichkeitsabbau attestieren", gleichzeitig besage eine gerichtsmedizinische Expertise, dass der betagte Mann "körperlich fit ist – was aber natürlich nichts über seinen Geisteszustand aussagt", so Wagner. Generell träume der 89-Jährige von der Entlassung in die Freiheit, einem eigenen Haus und "einem selbstbestimmten Leben".

Für Josef Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der möglichen Entscheidung des Dreiersenats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Gutachten muss aktualisiert werden

Bei der jüngsten und von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am 25. Jänner war vom Landesgericht Krems die bedingte Verlegung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug ausgesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien hob diese Entscheidung aber auf. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 89-Jährigen.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.(APA, red, 30.4.2024)