Drei American Staffordshire Terrier haben im Oktober 2023 eine Joggerin in Naarn getötet (Symbolbild).
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Linz – Nach dem Prozess wegen der tödlichen Hundebisse in Naarn (Bezirk Perg) im Oktober 2023 hat das Landesgericht Linz den unbedingten Teil der Haftstrafe gegen die Halterin in eine Geldstrafe umgewandelt. Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt, bestätigte Gerichtssprecher Walter Eichinger einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten am Donnerstag.

Zehn Monate bedingt bleiben unverändert

Drei American Staffordshire Terrier hatten während eines Spaziergangs eine 60-jährige Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin, die die angeleinten Tiere nicht bändigen konnte, wurde Anfang März wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt.

Nach dem Urteil habe die Versicherung der 38-Jährigen den Privatbeteiligten, den Hinterbliebenen, 40.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, so Echinger. Das nahm der Verteidiger zum Anlass, im Nachhinein die Milderung der Strafe zu beantragen. Auch die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt. Statt der fünf Monate unbedingter Haft hat die Verurteilte nun 1800 Euro zu zahlen. Die zehn Monate bedingt bleiben unverändert.

Geldstrafen werden im österreichischen Strafrecht je nach Einkommenssituation des betroffenen Straftäters oder der betroffenen Straftäterin bemessen. Die Strafe wird zunächst in einer Anzahl an Tagen bestimmt und dann mit einem Betrag pro Tag je nach Einkommenshöhe multipliziert. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Hundehalterin wurde der Tagessatz im aktuellen Fall mit je sechs Euro festgesetzt.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass das Strafübel vergleichbar sein soll, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Oder, anders formuliert: Für Menschen mit niedrigem Einkommen reichen niedriger Strafen aus, um denselben Effekt zu erzielen. Anders ist das beim Schadenersatz, der im aktuellen Fall mit 40.000 Euro bemessen wurde. Der Schadenersatz dient dazu, den erlittenen Schaden des Opfers auszugleichen. Die Einkommenssituation des Täters spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Fraglich ist in derartigen Fällen natürlich immer, ob der Schadenersatz überhaupt bezahlt werden kann. (APA, red, 23.5.2024)