Im westlichen Strafrecht gibt es den Begriff "Ehrenmord" nicht. Das deutsche Gesetz (Par. 211 StGB) definiert als Mörder, "wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet".
Zahlen
In nahezu allen Teilen der Welt und in allen soziokulturellen Milieus wird Mädchen und Frauen jeden Alters im Namen der "Ehre" Gewalt angetan. Jährlich werden nach einer - allerdings schon etwas älteren Studie - des UNO-Weltbevölkerungsberichts rund 5.000 Mädchen und Frauen in mindestens 14 Ländern aus diesem Grund ermordet. Die Dunkelziffer ist allerdings sehr viel höher, die Schätzungen gehen von 10.000 bis 100.000 Fällen aus. Die wenigsten Fälle werden vor Gericht gebracht. Häufig wird der Mord als Unfall oder Selbstmord getarnt, wobei die Mädchen oder Frauen in einigen Fällen tatsächlich dazu gezwungen wurden, Selbstmord zu begehen.
Verbrechen im Namen der "Ehre" werden laut amnesty, obwohl sie kein religiöses Phänomen sind, zwar vor allem in islamischen Ländern begangen, sind allerdings nicht auf diese beschränkt. Verbrechen dieser Art gebe es auch in Brasilien, Ecuador oder Italien. Vor allem in der moslemischen Bevölkerung in Deutschland gab es neben dem Fall der Deutsch-Kurdin Hatun Sürücü in den vergangenen Jahren bereits mehrere "Ehrenmorde".