STANDARD: Der VGT sagt, er sei gegen, seiner Meinung nach, verleumderische, Vorwürfe von Innenminister Platter wehrlos. Gibt es eine Rechtslücke?

Helige: Was ein Minister in Ausübung seines Amtes sagt, ist auf dem Rechtsweg nicht bekämpfbar. Wie bei Richtern oder Polizisten, die als Amtsträger handeln.

STANDARD: Mit Ausnahme von Misshandlungen ...

Helige: Ja. In Platters Fall handelt es sich um eine Anfragebeantwortung vor dem Parlament. Das ist ein Hoheitsakt und etwas anderes als Immunität. Bei Ministern greift die politische Verantwortung.

STANDARD: Könnte der VGT Amtshaftung einklagen?

Helige: Unter Umständen bei Geldschaden.

STANDARD: Materieller Schaden ist aber laut Handelsgericht nicht nachweisbar.

Helige: Es stimmt, die Situation ist unbefriedigend. Andererseits ist es nicht sinnvoll, wenn Politiker dauernd geklagt würden. Der VGT wird weiterhin behaupten, Platter lügt. Das wirkt auch. Sowohl das Schlechtmachen von Vereinen als auch das Schlechtmachen von Politikern ist demokratiepolitisch bedenklich. Sollte Platter die Anfrage tatsächlich unwahr beantwortet haben, hätte das, so denke ich, Konsequenzen. Nicht einmal in der ÖVP würden alle goutieren, wenn ein Minister das Parlament belügt.

STANDARD: Der Verwaltungssenat der Polizei behandelt die Berufung gegen Unterlassungsbescheide der Polizei. Ist das eine Gewalten-Konzentration?

Helige: Ich denke, dass Verwaltungssenate nicht unabhängig genug sind, auch wenn deren Juristen professionell die Gesetze beachten. Aber: Mit der Verwaltungsreform werden zehn Verwaltungsgerichte eingerichtet. Das ist positiv. Unabhängige Gerichte lösen sich nämlich von den Behörden und denken unabhängig. (Johann Skocek, DER STANDARD - Printausgabe, 21. September 2007)