Damit solche Justierungen nicht fünf vor zwölf in Husch-Pfusch-Aktionen vorgenommen werden, sieht das Gesetz eine ständige Prüfung durch eine Pensionskommission vor. Alle drei Jahre tagt diese aus Experten, Beamten und Sozialpartnern zusammengesetzte Gruppe. Wie eben am Mittwochvormittag.
Ein wichtiges Kriterium, das die Kommission erforscht, ist die Lebenserwartung. Steigt diese deutlich stärker an, als bei Beschluss der Pensionsreform angenommen, müssen die Experten ausrechnen, ob deshalb mehr Geld ins Pensionssystem gepumpt werden muss. Als kritische Grenze definiert das Gesetz ein Plus von drei Prozent im Vergleich zur einstigen Prognose.