Hermann Riepl, Leiter der Klagenfurter Wahlkommission, hat nämlich gegen das Urteil des Kärntner Parteischiedsgerichts berufen. In diesem wurde zwar eine getürkte Wahl, konnte aber kein Schuldiger festgestellt werden. „Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist widersprüchlich“, argumentiert Riepl: „Ich habe keinen Fehler gemacht.“ Beweise gibt es nicht, denn die Stimmzettel wurden gleich nach der Wahl Wiedenbauers vernichtet.
Das Urteil ist nun vorerst außer Kraft gesetzt und das Bundesschiedsgericht ist am Zug. Dass man für die Kärntner nun das Klagenfurt-Problem lösen soll, goutiert man in der Bundes-SPÖ allerdings gar nicht: Man werde den Einspruch erst einmal gründlich prüfen, sagt Organisationsreferent Reinhart Winterauer im Standard-Gespräch und hofft, dass sich die Streitparteien noch vor dem Kärntner Parteitag am 6. Oktober einigen. „Jetzt lassen wir das einmal im eigenen Saft braten. Wir können da keine Lösung finden.“
Doch Kärnten-Chefin Gaby Schaunig will das Bundesschiedsgericht erst gar nicht abwarten, sondern Wiedenbauer, der nach wie vor seinen Rücktritt verweigert, am Parteitag von seinen politischen Funktionen entheben lassen. Dagegen könnte allerdings dieser dann Einspruch erheben – und damit wäre die Causa wieder zurück bei der Bundes-SPÖ. Einen gemeinsamen runden Tisch, wie von Wiedenbauer vorgeschlagen, lehnt jedoch Schaunig ab.