Da der BZÖ-Chef aber wegen seiner angeblichen Intervention nicht ausgeliefert wird fürchtet Karl Öllinger, stellvertretender Klubobmann der Grünen, nun, dass Politiker unter Berufung auf den Wahlkampf in Hinkunft bei zahlreichen ernsten Delikten straffrei bleiben. Er forderte am Freitag bei einem Pressegespräch klare Regelungen im Strafrecht zur Korruption von Politikern.
Besonders empört ist Öllinger über die SPÖ. Diese sei "von allen guten Geistern verlassen", da sie im Bankenuntersuchungsausschuss für die Überprüfung des Falles durch die Staatsanwaltschaft gestimmt und nun im Immunitätsausschuss gegen die Auslieferung Westenthalers votiert habe. Von der ÖVP hat Öllinger hingegen nichts anderes erwartet, diese lasse ihre "Nibelungentreue" gegenüber dem BZÖ-Chef walten.
Dass es sich bei Westenthalers angeblichen Gesprächen mit Ex-Justizministerin Karin Gastinger und ihrem Pressesprecher Christoph Pöchinger um verbotene Intervention handelt, steht für Öllinger fest. Schließlich habe sich, vorausgesetzt die Angaben von Pöchinger seien korrekt, Westenthaler daraus einen Vorteil erhofft: Flöttl hätte ihm im Gegenzug Munition für den Wahlkampf in Form von Hintergrundinformationen liefern sollen, mutmaßte der Grüne.
Öllinger wies darauf hin, dass Österreich eines der wenigen Länder sei, wo es keinen Straftatbestand für Korruption von Politikern gebe. Hier sieht der Grüne großen Handlungsbedarf. Fragen wie: Wann dürfen Politiker von einer Firma Geld annehmen oder wann darf ich mir mein Mandat abkaufen lassen, gehören genau geregelt, forderte er.
Nicht kommentieren wollte Öllinger die Forderung des BZÖ, die Immunität gänzlich abzuschaffen. Wenn die Orangen an Aufklärung interessiert seien, dann hätten sie bereits vorher die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft unterstützen können, so Öllinger.