Graz – „Wir haben diese unsoziale Zuverdienstgrenze beim Kindergeld nicht exekutiert“, deshalb leiste das BZÖ jetzt auch Rechtsbeistand für jene Mütter, die mit Rückzahlungsforderungen der GKK konfrontriert seien, erinnerte BZÖ-Obmann Peter Westenthaler am Montag in der Klubklausur an die Order des Ex-Sozialministers Herbert Haupt, Übertretungen nicht zu ahnden.

Eine differenzierte Sicht der Dinge lieferte wenige Stunden später eine „Kindergeld-Verhandlung“ im Grazer Zivilgericht. Zwei vom BZÖ vertretene junge Frauen wandten sich ans Gericht. Sie müssten 1230 bzw. 2030 Euro zurückzahlen, da sie während der Bezugszeiten die Zuverdienstgrenze überschritten hatten.

Gefahr der Zurückzahlung

Die Richterin konfrontierte beide mit dem entsprechenden Antrags-Informationsblatt, in dem deutlich auf die Gefahr der Zurückzahlung hingewiesen wurde. Das sei ihnen nicht bewusst gewesen, dass alles im Nachhinein überprüft werde, sagten die Mütter.

Beide sehen sich finanziell nicht in der Lage, das Geld zurückzuzahlen. Das sei für „das Haus“ oder „die Kinder“ verbraucht worden. Eine der klagenden Familien verfügt über 1600 Euro netto, davon fließen allein 700 Euro in einen Hauskredit. Die alleinstehende zweite Mutter zweier Kinder verfügt über 500 Euro Nettoeinkommen und bürgt für einen 200.000 Euro Hauskredit, den sie mit ihrem Vater zurückzahlt. Das Urteil ergeht schriftlich. In Korneuburg hatten kürzlich zwei Klägerinnen teilweise Recht bekommen. Laut Erstinstanz-Urteil müssen sie nur noch einen Teil des Kindergeldes zurückzahlen. (mue, DER STANDARD, Printausgabe 2.10.2007)