Am Mittwoch passierte eine Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb den Nationalrat, die mehr Rechte für Verbraucher bei irreführender und aggressiver Werbung beinhaltet. Vor allem Angebote, die als gratis oder ähnlich beschrieben werden, dann aber mit Kosten für Konsumenten verbunden sind, gelten künftig gleich als unlauterer Wettbewerb.

Neu ist auch, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Zukunft nicht nur irreführende Verhaltensweisen, sondern auch aggressive Praktiken mit Unterlassungsklage verfolgen kann. Zudem können die Sozialpartnerverbände, der VKI, der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und die Bundeswettbewerbsbehörde bei Post- und Telekommunikationsbetreibern Auskunft über Name und Adresse jener Unternehmen verlangen, die sich hinter Telefonnummern oder Postfächern verstecken und unlautere Angebote oder Werbung platzieren.

"Das ist ein wichtiger Schritt gegen unfaire Tricks von Unternehmen, aber das österreichische UWG braucht mehr Biss", so die Arbeiterkammer. Konkret verlangt die AK, dass unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft werden und der Auskunftsanspruch auf periodische Medien und Call-Center ausgedehnt wird. (APA)