Neu ist auch, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Zukunft nicht nur irreführende Verhaltensweisen, sondern auch aggressive Praktiken mit Unterlassungsklage verfolgen kann. Zudem können die Sozialpartnerverbände, der VKI, der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und die Bundeswettbewerbsbehörde bei Post- und Telekommunikationsbetreibern Auskunft über Name und Adresse jener Unternehmen verlangen, die sich hinter Telefonnummern oder Postfächern verstecken und unlautere Angebote oder Werbung platzieren.
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Mehr Rechte für Verbraucher bei irreführender und aggressiver Werbung
Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb passierte Nationalrat
Am Mittwoch passierte eine Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb den
Nationalrat, die mehr Rechte für Verbraucher bei irreführender und aggressiver Werbung beinhaltet. Vor allem Angebote, die als gratis oder ähnlich beschrieben werden, dann aber
mit Kosten für Konsumenten verbunden sind, gelten künftig gleich als unlauterer Wettbewerb.
"Das ist ein wichtiger Schritt gegen unfaire Tricks von Unternehmen, aber das österreichische UWG braucht mehr Biss", so die Arbeiterkammer. Konkret verlangt die AK, dass unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft werden und der Auskunftsanspruch auf periodische Medien
und Call-Center ausgedehnt wird. (APA)