"Wir wollen das jetzt sehr forcieren. Die Schweiz ist im Strafvollzug in vielerlei Hinsicht ein großes Vorbild". Als Tätigkeitsfelder sind etwa die Pflege von Parks oder die Arbeit im Tierheim vorgesehen.
"Electronic Monitoring" in der Schweiz
In der Schweiz können zu Freiheitsstrafen Verurteilte gemeinnützige Arbeit leisten, die elektronisch überwacht wird, berichtet Wolfgang Gratz vom Institut für Strafrecht und Kriminologie. Die Zahl der Personen, die an diesen "Electronic Monitoring Programmen" teilnimmt ist in den letzen Jahren stark angestiegen, so Gratz auf Anfrage von derStandard.at. 1991 haben 107 Personen teilgenommen, 2004 waren es bereits 4077. Wolfgang Gratz zieht eine positive Bilanz: "Das Electronic Monitoring funktioniert gut. Wie man zahlenmäßig sieht, ist es ein Erfolgsmodell."
Gemeinnützige Arbeit anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen und als Alternativen zu kurzfristigen Freiheitsstrafen hält Gratz auch für Österreich für eine gute Idee. Allerdings nicht "als eigene gerichtliche Sanktion", bei der der Richter mit Urteilsspruch gemeinnützige Leistungen ausspricht. "Da sehe ich die Gefahr, dass etablierte Maßnahmen wie außergerichtlicher Tatausgleich oder bedingte Verurteilungen zurückgedrängt werden."
Jugendgerichtshof ab Ende 2009