Wien - Die Lebenserwartung wird laut einer am Dienstag von der Statistik Austria präsentierten Prognose für heute 65-Jährige bis zum Jahr 2050 um durchschnittlich 4,6 Prozent steigen. Damit ist der bei der letzten Pensionsreform festgelegte Referenzwert von drei Prozent, ab dem der zu erwartende zusätzliche Finanzaufwand abgefedert werden soll, deutlich überschritten. Eine Erhöhung des Pensionsalters wäre damit eine der logischen Folgen. Entschieden darüber wird freilich frühestens im Februar.

Berichte der Kommission

Die damit beauftragte "Kommission zur langfristigen Pensionssicherung" hat schon vor einem Monat einen Bericht veröffentlicht, in dem von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung ausgegangen wurde, und daher weder Kommission noch Sozialminister Erwin Buchinger (S) Bedarf für einen neue Pensionsreform gesehen haben. Dabei wurde freilich auf veraltete Daten zurückgegriffen. Denen zu Folge läge die Steigerung der Lebenserwartung bei Männern bei plus zwei und bei Frauen bei plus 1,7 Prozent. Daraus schloss die Kommission, dass vorerst keine neue Pensionsreform notwendig sei.

Keine neue Reform?

Das blieb wiederum nicht ohne Kritik, da sich schon damals ein Zuwachs bei der Lebenserwartung von über drei Prozent abzeichnete. Im Hinblick darauf wurde von der Kommission ein Zusatzantrag angenommen, wonach die erst heute, Dienstag, veröffentlichten aktuellen Daten Ende Februar in einer weiteren Sitzung diskutiert werden sollen. Trotzdem betonte Sozialminister Erwin Buchinger bereits bei der Vorlage des Berichts der Kommission im September, dass vorerst keine neue Pensionsreform notwendig sei. "Die Pensionen sind gesichert", mit ihm als Sozialminister und Alfred Gusenbauer als Bundeskanzler "wird es keine Anhebung des Pensionsalters geben", stellte Buchinger schon damals klar.

Nach der letzten Pensionsreform hat die Kommission alle drei Jahre und erstmals heuer einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der Pensionen bis 2050 zu erstatten. Ist der Zuwachs an Lebenserwartung höher als drei Prozent, sollen Reformmaßnahmen "gleichmäßig" auf die Parameter Beitragssatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Bundesbeitrag und Kontoprozentsatz aufgeteilt werden. (APA)